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Re: Rechtliches zum Betrieb eines Proxys



Hans-Dietrich Kirmse wrote on Fri, 17 Sep 2010 18:58:48 +0200:
> Am 17.09.2010 17:59, schrieb Maxx:
> > Hans-Dietrich Kirmse wrote on Fri, 17 Sep 2010 16:50:43 +0200:
> >> Am 17.09.2010 14:27, schrieb Maxx:
> >>> Allerdings halte ich es prinzipiell für wichtig und notwendig,
> >>> alle Betroffenen in einer zu unterschreibenden Nutzerordnung
> >>> über die Möglichkeit der Nachvollziehbarkeit des Surfverhaltens
> >>> zu informieren. Wer damit nicht einverstanden ist, darf eben
> >>> dann das Netz nicht nutzen.
> >>
> >> bis dahin gehe ich voll mit.
> >>
> >>> Im Gegenzug sollte man sich dann auch
> >>> verpflichten, die Logdateien nur dann genauer zu untersuchen,
> >>> wenn es einen konkreten Anlass dafür gibt (Verbindungsprobleme
> >>> oder eben einen Hinweis/Anzeige über Missbrauch des Netzes).
> >>
> >> Als Lehrer kann ich dem nicht zustimmen. Der unterrichtende
> >> Lehrer hat nunmal die Verantwortung (in einer Schule und im
> >> Kinderheim erst recht) und damit ist er zur AUFSICHT
> >> verpflichtet. Der Lehrer kann zwar nicht alles sehen und
> >> kontrollieren, aber die Schüler sollen natürlich das Gefühl
> >> haben, dass sie kontrolliert werden (können).
> >
> > Au Backe (zu dieser Einstellung) - aber ich darf drauf rumhacken,
> > denn ich bin selbst Lehrer und arbeite nach 12 Jahren in der
> > Informatik auch wieder an einer Schule. ;)
> >
> > Wir kämpfen gegen den Überwachunsstaat, wehren uns gegen die
> > Datensammelflut - und dann kommt ein Pädagoge und will seinen
> > eigenen kleinen "Überwachungsstaat" schaffen.
> 
> ich kann mit anderen Meinungen sehr gut leben und auch damit, dass
> man meine Meinung nicht teilt. Falls es gute Argumente gibt, dann
> habe ich auch kein Problem damit, meine Meinung zu korrigieren.
> Aber diese Wertung - halte ich für deplaziert. Deswegen für mich EOT

Erschreckend.
Pädagogen, die kein Vertrauen zu den Kindern zeigen, haben für mich
eindeutig ihren Beruf verfehlt. 

Es geht mir nicht darum, die Kontrollmöglichkeit auszuschalten. Aber
ein vorsorgliches Nachspionieren, wer wann wo im Internet war, unter
dem Deckmantel der Aufsichtspflicht - nein, das geht so nicht. Ein
Lehrer hat auch kein Recht, die Taschen eines Schülers zu
kontrollieren.
Und die Aufsichtspflicht ist dadurch gewährleistet, dass ein
entsprechender Surfschutz über den Proxy eingerichtet wird und die
Funktionsfähigkeit regelmäßig geprüft wird.

-- 
Maxx <linux@houdek.de>


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