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Rechtliches zum Betrieb eines Proxys (was: Re: Transparenten Proxy (Squid) unter Le)



Hans-Dietrich Kirmse wrote on Fri, 17 Sep 2010 16:50:43 +0200:
> Am 17.09.2010 14:27, schrieb Maxx:
> > Allerdings halte ich es prinzipiell für wichtig und notwendig,
> > alle Betroffenen in einer zu unterschreibenden Nutzerordnung über
> > die Möglichkeit der Nachvollziehbarkeit des Surfverhaltens zu
> > informieren. Wer damit nicht einverstanden ist, darf eben dann das
> > Netz nicht nutzen.
> 
> bis dahin gehe ich voll mit.
> 
> > Im Gegenzug sollte man sich dann auch
> > verpflichten, die Logdateien nur dann genauer zu untersuchen,
> > wenn es einen konkreten Anlass dafür gibt (Verbindungsprobleme
> > oder eben einen Hinweis/Anzeige über Missbrauch des Netzes).
> 
> Als Lehrer kann ich dem nicht zustimmen. Der unterrichtende Lehrer
> hat nunmal die Verantwortung (in einer Schule und im Kinderheim
> erst recht) und damit ist er zur AUFSICHT verpflichtet. Der Lehrer
> kann zwar nicht alles sehen und kontrollieren, aber die Schüler
> sollen natürlich das Gefühl haben, dass sie kontrolliert werden
> (können).

Au Backe (zu dieser Einstellung) - aber ich darf drauf rumhacken,
denn ich bin selbst Lehrer und arbeite nach 12 Jahren in der
Informatik auch wieder an einer Schule. ;)

Wir kämpfen gegen den Überwachunsstaat, wehren uns gegen die
Datensammelflut - und dann kommt ein Pädagoge und will seinen eigenen
kleinen "Überwachungsstaat" schaffen.
Ich unterstelle dir die besten Absichten, aber sollten wir nicht
gerade auch die Jugend zu Vertrauen und Miteinander erziehen und
nicht zum Gegenteil? Reicht es nicht, wenn der Schüler weiß, dass die
Protokolldateien vorhanden sind und dass sie auch herangezogen werden
können? Und letztlich ist ja auch ein Filter vorhanden.
Nein, die Aufsichtspflicht eines Pädagogen geht auch in einem
Kinderheim nicht so weit, pauschal zu kontrollieren, welcher Schüler
auf welchen Seiten war. Wenn es einen entsprechenden Verdacht gibt,
kann gezielt in den Logs nach Beweisen gesucht werden - das sollte
jedem klar sein. Aber die Logs auch noch in HTML-Seiten dem Lehrer
zur "Begutachtung" zu servieren - nein, das geht dann wohl auch
rechtlich zu weit. Auch ein Schüler ist ein Mensch und hat eine
Privatsphäre.
Oder bist du auch dafür, als Vater die Tagebücher der 12-jährigen
Tochter zu lesen?

> Dazu muss der unterrichtende oder aufsichtsführende Lehrer auch in
> die Lage versetzt werden, dass er die Logfiles kontrollieren kann,
> möglichst nur von "seinen" Schülern. Deshalb sind (in Schulservern)
> üblicherweise solche Scripte/Lösungen, die das Logfile entsprechend
> aufbereiten (z.B. als HTML-Seiten).

Das kenne ich so nicht und würde ich auch nie so einrichten.

-- 
Maxx <linux@houdek.de>


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