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Re: Rechtliches zum Betrieb eines Proxys



Am 17.09.2010 17:59, schrieb Maxx:
Hans-Dietrich Kirmse wrote on Fri, 17 Sep 2010 16:50:43 +0200:
Am 17.09.2010 14:27, schrieb Maxx:
Allerdings halte ich es prinzipiell für wichtig und notwendig,
alle Betroffenen in einer zu unterschreibenden Nutzerordnung über
die Möglichkeit der Nachvollziehbarkeit des Surfverhaltens zu
informieren. Wer damit nicht einverstanden ist, darf eben dann das
Netz nicht nutzen.

bis dahin gehe ich voll mit.

Im Gegenzug sollte man sich dann auch
verpflichten, die Logdateien nur dann genauer zu untersuchen,
wenn es einen konkreten Anlass dafür gibt (Verbindungsprobleme
oder eben einen Hinweis/Anzeige über Missbrauch des Netzes).

Als Lehrer kann ich dem nicht zustimmen. Der unterrichtende Lehrer
hat nunmal die Verantwortung (in einer Schule und im Kinderheim
erst recht) und damit ist er zur AUFSICHT verpflichtet. Der Lehrer
kann zwar nicht alles sehen und kontrollieren, aber die Schüler
sollen natürlich das Gefühl haben, dass sie kontrolliert werden
(können).

Au Backe (zu dieser Einstellung) - aber ich darf drauf rumhacken,
denn ich bin selbst Lehrer und arbeite nach 12 Jahren in der
Informatik auch wieder an einer Schule. ;)

Wir kämpfen gegen den Überwachunsstaat, wehren uns gegen die
Datensammelflut - und dann kommt ein Pädagoge und will seinen eigenen
kleinen "Überwachungsstaat" schaffen.

ich kann mit anderen Meinungen sehr gut leben und auch damit, dass man meine Meinung nicht teilt. Falls es gute Argumente gibt, dann habe ich auch kein Problem damit, meine Meinung zu korrigieren. Aber diese Wertung - halte ich für deplaziert. Deswegen für mich EOT

MfG Hans-Dietrich


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