Am 17.09.2010 14:27, schrieb Maxx:
Allerdings halte ich es prinzipiell für wichtig und notwendig,
alle Betroffenen in einer zu unterschreibenden Nutzerordnung über
die Möglichkeit der Nachvollziehbarkeit des Surfverhaltens zu
informieren. Wer damit nicht einverstanden ist, darf eben dann das
Netz nicht nutzen.
bis dahin gehe ich voll mit.
Im Gegenzug sollte man sich dann auch
verpflichten, die Logdateien nur dann genauer zu untersuchen,
wenn es einen konkreten Anlass dafür gibt (Verbindungsprobleme
oder eben einen Hinweis/Anzeige über Missbrauch des Netzes).
Als Lehrer kann ich dem nicht zustimmen. Der unterrichtende Lehrer
hat nunmal die Verantwortung (in einer Schule und im Kinderheim
erst recht) und damit ist er zur AUFSICHT verpflichtet. Der Lehrer
kann zwar nicht alles sehen und kontrollieren, aber die Schüler
sollen natürlich das Gefühl haben, dass sie kontrolliert werden
(können).