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[Debian]: Re: fehlende pakete auf lehmanns 2.1



>> "JH" == Joerg Henner <jhe@star.bawue.com> writes:

JH> vor dem runterladen der software hat der nutzer noch
JH> überhaupt-keinen lizenz-vertrag (weder gesehen noch zugestimmt).

Derjenige, der die Software zum Download anbietet muß sichergehen, daß 
er es per FTP darf. Nicht der, der sie downloaded.

Wenn ein Paket eine Lizenz hätte, daß nur kinderlose 24jährige die
Software downloaden dürfen, und Debian kann das nicht sicherstellen,
dann würden wir das Paket rausnehmen.

Wenn ich einen Software downloade, aber deren Lizenz nicht kenne, dann 
_muß_ ich mir die Lizenz durchlesen.  Wenn dann drinsteht, nur Frauen
dürften es benutzen, dann darf ich es nicht nutzen. Es ist _meine_
Aufgabe die Lizenz zu prüfen. 

Bei main/contrib macht Debian das, und du darfst sicher sein, daß das
Paket den DFSG entspricht.

Jetzt sagst du bestimmt, "was ist, wenn die Lizenz eine Klausel steht, 
nach der ich die Software garnicht downloaden dürfte".

Wenn auf dem FTP Server kein Hinweis darauf war, dann gilt erstmal der 
Anscheinsbeweis, daß du zumindest die Software downloaden
darfst. Sobald du aber Zugriff auf die Lizenz hast, _mußt_ du diese
prüfen, denn erst die Lizenz gewährt dir Rechte an der Software.

So ist das Gesetz. Wenn du dich nicht dran halten willst, ist es deine 
Sache, aber stelle es nicht als Klimbim da, der egal ist. Und da
helfen auch keine riesigen Smileys. Wir nehmen das Gesetz ernst, auch
wenn wir es manchmal nicht für gut oder ideal halten (Beispiel:
Patente auf Algorithmen wie mp3 - du wirst keinen Encoder bei Debian
finden).

Ciao,
	Martin
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