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Re: [Debian]: fehlende pakete auf lehmanns 2.1



Thomas Adams <tadams@pobox.com> writes:

> On Fri, Apr 23, 1999 at 12:59:21PM +0200, Marcus Brinkmann wrote:
> 
> > Das ist lächerlich. Verstoß gegen Softwarelizenzen ist glatter Rechtsbruch,
> > kein Kingergartenscheiß. Was meinst Du, warum wir uns die Mühe machen und
> > zwischen main und non-free sorgfältig unterscheiden?
> 
> Ist eigentlich bekannt, wie weit jemand in z.B. D käme, wollte er eine
> Lizenz quasi einklagen? Mir erscheint es immer noch sehr unwahrscheinlich,
> daß eine Datei mit englischsprachigem Text irgendeine rechtliche Relevanz hat.

(IANAL)

Wenn sich der Verteiber der Software nicht auf die englischsprachige
Lizenz beruft, hat er gar keine Lizenz. Somit hat er keinerlei Recht,
mit der Software etwas anzufangen.

Auch denke ich, daß es einfacher ist, sich auf das UWG (unlauterer
Wettbewerb) zu berufen. Ein Vertreiber, der Software rechtswidrig
anbietet, verschafft sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil
gegenüber einem Vertreiber, der die Lizenzen beachtet. Damit wäre eine
Abmahnung inklusive Unterlassungs-Erklärung und Erstattung der
Aufwendungen für die Abmahnung drin.

Die eigentlichen Copyright-Inhaber sind üblicherweise einfach zu weit
weg und haben nicht genügend Energie, die Lizenz, die sie sich in
monatelanger Kleinarbeit ausgedacht haben, auch durchzusetzen. Hätten
Sie gleich eine vernünftige Lizenz gewählt ...

	Sven
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