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Re: [Debian]: fehlende pakete auf lehmanns 2.1



On Fri, Apr 23, 1999 at 06:24:25PM +0200, Thomas Adams wrote:
> On Fri, Apr 23, 1999 at 12:59:21PM +0200, Marcus Brinkmann wrote:
> 
> > Das ist lächerlich. Verstoß gegen Softwarelizenzen ist glatter Rechtsbruch,
> > kein Kingergartenscheiß. Was meinst Du, warum wir uns die Mühe machen und
> > zwischen main und non-free sorgfältig unterscheiden?
> 
> Ist eigentlich bekannt, wie weit jemand in z.B. D käme, wollte er eine
> Lizenz quasi einklagen? Mir erscheint es immer noch sehr unwahrscheinlich,
> daß eine Datei mit englischsprachigem Text irgendeine rechtliche Relevanz hat.

Wenn die Lizenz keine Gültigkeit hier hat (was durchaus möglich wäre), dann
hast Du *gar* keine Lizenz, ergo: keine Nutzungsrechte überhaupt.

Im Idealfall brauchst Du eh etwas schriftliches, was Dir sichert, daß die
Lizenz wirklich vom Originalauthor stammt.

Hier ist Vertrauen wirklich wichtiger als alles andere. Anwälten stehen da
die Haare zu Berge, wo wir uns erst richtig wohlfühlen.

> Die Shrink Wrap Licenses Amerikanischer kommerzieller Software sind ja in D
> auch ungültig, was natürlich die Hersteller nicht daran hindert, die CDs
> weiterhin darin einzuwickeln.

Und diese Lizenzen enthalten die Klausel, daß, wenn eine Vorschrift ungültig
ist, alle anderen dadurch nicht berührt werden. Du kannst diese eine Floskel
dann ignorieren, aber nur, wenn Du Dir wirklich sicher bist.
 
> > Aber erzähl uns nicht das Copyright Law Kindergartenkram ist. Bitte.
> 
> Wer ist denn hier überhaupt kompetent? Mir kommt das nämlich alles ein
> bischen strange vor, wenn hier vorwiegend nicht-Juristen meinen, solche
> Sätze von sich geben zu müssen.

Jura ist 90% gesunder Menschenverstand. Meine Einschätzung basiert auf
ellenlangen Diskussionen über freie Softwarelizenzen auf den Debian Listen
und auf der KDE Liste. Unter anderem auch mit "echten" Anwälten, und unter
Bezug auf zum Beispiel die Bern Konvention, der die meisten Staaten
zugestimmt haben.

Nichts was ich sage, kann rechtlich in irgendeiner Form bindend sein oder
Garantie geben. Das gleiche gilt spaßigerweise auch für Anwälte (mit dem
Unterschied, daß diese für Tips haftbar gemacht werden können). D.h.,
solnage nicht ein Richter was dazu gesagt hat, oder der gesetzgeber, ist im
Prinzip alles offen und dedr Einschätzung des Gerichts überlassen.

Darum, Hirn einschalten, und versuchen, nicht den eigenen Standpunkt
überzeugend darzulegen (das geht meist schief, weiß ich aus eigener
Erfahrung) [das machen Anwälte], sondern versuchen, die Einschätzung
eines Gerichts nachzuempfinden.

Die Sache ist sehr viel komplizierter als es aussieht, wenn man es streng
juristisch betrachtet. Für den Otto Normalverbraucher reicht aber die
Beachtung einiger Grundregeln.

Marcus

-- 
`Rhubarb is no Egyptian god.' Debian http://www.debian.org   finger brinkmd@ 
Marcus Brinkmann              GNU    http://www.gnu.org     master.debian.org
Marcus.Brinkmann@ruhr-uni-bochum.de                        for public  PGP Key
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