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Re: Mitarbeit an deutscher Übersetzung



* Christian Britz <cbritz@gmx.net> schrieb am 23.03.04 um 12:17 Uhr:
<sniep>
> Gerne! Ich habe kurzfristig Zeit zum Korrekturlesen.
 
Hallo Christian (und Liste),

hier ist meine Übersetzung von devel/constitution.

Du kannst zur Ansicht am einfachsten HTML daraus machen, indem du die
Kommentare im Kopf ausklammerst oder entfernst und 'tidy' drüberlaufen
läßt.

Ich schlage vor, dass Du Korrekturen mit 'diff -u' wieder an diese
Liste schickst, so dass 'andere interessierte Parteien' mitreden können.

Angefügt ist auch noch ein Aufschrieb über die Wortwahl.

Vielleicht kannst Du kurz bestätigen, dass Du den Text zur Korrektur
durchgehst?

Gruß,
	Matthias
#use wml::debian::template title="Debian-Satzung" BARETITLE="true"
#use wml::debian::translation-check translation="1.2"

# Translator: Matthias Lutz <lutz@lumpix.de>

  <h1>Satzung für das Debian-Projekt (v1.2)</h1>

  <p>Dies ist die am 29. Oktober 2003 ratifizierte Version 1.2. Sie
  ersetzt die am 21. Juni 2003 ratifizierte <a href=
  "constitution.1.1">Version 1.1</a>, welche ihrerseits die am 2.
  Dezember 1998 ratifizierte <a href="constitution.1.0">Version 1.0</a>
  ersetzt.</p>

  <h2>1. Einleitung</h2>

  <p><cite>Das Debian-Projekt ist ein Verband von
  Einzelpersonen, die die Schaffung eines freien Betriebssystem zu
  ihrer gemeinsamen Sache gemacht haben.</cite></p>

  <p>Dieses Dokument beschreibt die Organisationsstruktur für
  formelle Entscheidungsfindung innerhalb des Projekts. Es
  beschreibt nicht die Ziele des Projekts oder wie es diese
  erreicht, und es enthält keine Richtlinien außer denen, die sich
  direkt auf den Prozess der Entscheidungsfindung beziehen.</p>

  <h2>2. Entscheidungsfindende Organe und Einzelpersonen</h2>

  <p>Jede Entscheidung innerhalb des Projekts wird von einem oder
  mehreren der folgenden Organe und Einzelpersonen getroffen:</p>

  <ol>
    <li>Die Entwickler, durch eine Allgemeine Entschließung;</li>

    <li>Der Projekt-Leiter;</li>

    <li>Der Technische Ausschuss und/oder sein Vorsitzender;</li>

    <li>Der an einer einzelnen Aufgabe arbeitende Entwickler;</li>

    <li>Vom Projekt-Leiter für bestimmte Aufgaben ernannte
    Delegierte;</li>

    <li>Der Projekt-Schriftführer.</li>
  </ol>

  <p>Das meiste vom Rest dieses Dokuments beschreibt die Befugnisse
  dieser Organe, ihre Zusammensetzung und Ernennung und das
  Verfahren bei ihrer Entscheidungsfindung. Die Befugnisse einer Person
  oder eines Organs können der Überwachung und/oder Einschränkung
  unterworfen sein; in diesem Fall gibt dies der Eintrag
  unter dem überwachenden Organ oder der Person an. <cite>In der
  obigen Liste ist eine Person oder ein Organ in der Regel vor
  irgendwelchen Personen oder Organen aufgeführt, deren
  Entscheidungen sie aufheben oder die sie ernennen (oder ihnen
  dabei helfen) &ndash; jedoch kann nicht jeder, der vorher aufgeführt
  wurde, jeden, der nachher aufgeführt wurde,
  überstimmen.</cite></p>

  <h3>2.1. Allgemeine Vorschriften</h3>

  <ol>
    <li>
      <p>Nichts in dieser Satzung erlegt irgendjemandem die
      Verpflichtung auf, für das Projekt Arbeit zu verrichten. Eine
      Person, die eine an sie delegierte oder ihr zugewiesene
      Aufgabe nicht erledigen möchte, muss es nicht tun. Jedoch
      darf sie nicht diesen Vorschriften oder Entscheidungen, die
      nach diesen Vorschriften ordnungsgemäß getroffen wurden, aktiv
      entgegenwirken.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Eine Person kann verschiedene Ämter innehaben, mit der
      Ausnahme, dass sich der Projekt-Leiter, der Projekt-Schriftführer
      und der Vorsitzende des Technischen Ausschusses unterscheiden
      müssen, und dass der Projekt-Leiter sich nicht zu seinem
      eigenen Delegierten ernennen kann.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Eine Person kann das Projekt verlassen oder ein bestimmtes
      Amt zu jeder Zeit niederlegen, indem sie dies öffentlich
      erklärt.</p>
    </li>
  </ol>

  <h2>3. Einzelne Entwickler</h2>

  <h3>3.1. Befugnisse</h3>

  <p>Ein einzelner Entwickler kann</p>

  <ol>
    <li>jede technische oder nichttechnische Entscheidung
    hinsichtlich seiner eigenen Arbeit treffen;</li>

    <li>einen Entwurf zu einer Allgemeinen Entschließung einbringen
    oder befürworten;</li>

    <li>sich bei Wahlen selbst als Kandidat für das Amt des
    Projekt-Leiters vorschlagen;</li>

    <li>bei Allgemeinen Entschließungen und bei Wahlen über die
    Leitung abstimmen.</li>
  </ol>

  <h3>3.2. Zusammensetzung und Ernennung</h3>

  <ol>
    <li>
      <p>Entwickler sind Freiwillige, die sich darin einig sind,
      die Ziele des Projekts insofern zu fördern, als sie an ihm
      teilhaben, und die ein oder mehrere Pakete für das Projekt
      instandhalten oder andere Arbeit verrichten, welche der oder
      die Delegierten des Projekt-Leiters als lohnenswert
      betrachten.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Der oder die Delegierten des Projekt-Leiters können es
      vorziehen, keine neuen Entwickler aufzunehmen, oder
      vorhandende Entwickler auszuschließen. <cite>Wenn die
      Entwickler verspüren, dass die Delegierten ihre Autorität
      mißbrauchen, können sie selbstverständlich die Entscheidung
      durch eine Allgemeine Entschließung außer Kraft setzen -
      siehe &sect;4.1(3), &sect;4.2.</cite></p>
    </li>
  </ol>

  <h3>3.3. Verfahren</h3>

  <p>Entwickler können diese Entscheidungen treffen, wie sie es für
  richtig halten.</p>

  <h2>4. Die Entwickler durch eine Allgemeine Entschließung oder
  Wahl</h2>

  <h3>4.1. Befugnisse</h3>

  <p>Zusammen können die Entwickler</p>

  <ol>
    <li>
      <p>Den Projekt-Leiter ernennen oder abberufen.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Diese Satzung abändern, vorausgesetzt, sie stimmen dem mit
      einer 3:1-Mehrheit zu.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Jede vom Projekt-Leiter oder einem Delegierten getroffene
      Entscheidung außer Kraft setzen.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Jede vom Technischen Ausschuss getroffene Entscheidung
      außer Kraft setzen, vorausgesetzt, sie stimmen dem mit einer
      2:1-Mehrheit zu.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Nicht-technische schriftliche Richtlinien und Erklärungen
      herausgeben, ersetzen und zurückziehen.</p>

      <p>Diese beinhalten Dokumente, welche die Ziele des Projekts
      und seine Beziehung zu anderen Gebilden der Freien
      Software beschreiben, sowie nicht-technische Richtlinien wie die
      Lizenzbedingungen für Freie Software, die Debian-Software
      erfüllen muss.</p>

      <p>Sie können auch Positionserklärungen zu Tagesfragen
      hinzufügen.</p>

      <ol style="list-style: decimal;">
        <li>Ein Gründungsdokument ist ein Dokument oder eine
        Erklärung, die als entscheidend für den Auftrag und die
        Zwecke des Projekts betrachtet wird.</li>

        <li>Die Gründungsdokumente sind die Arbeiten mit dem Titel
        <q>Debian-Gesellschaftsvertrag</q> und <q>Debian
        Richtlinien für freie Software</q>.</li>

        <li>Ein Gründungsdokument benötigt eine 3:1-Mehrheit, um
        ersetzt zu werden. Durch Abändern der Liste der
        Gründungsdokumente in dieser Satzung werden neue
        Gründungsdokumente herausgegeben und vorhandene
        zurückgezogen.</li>
      </ol>
    </li>

    <li>
      <p>Zusammen mit dem Projekt-Leiter und SPI Entscheidungen über
      mit Debian in Beziehung stehendes, treuhänderisch verwaltetes
      Eigentum treffen. (Siehe &sect;9.1.)</p>
    </li>
  </ol>

  <h3>4.2. Verfahren</h3>

  <ol>
    <li>
      <p>Die Entwickler befolgen das Standard-Entschließungsverfahren
      &ndash; siehe weiter unten. Eine Entschließung oder Abänderung wird
      eingebracht, indem sie von irgendeinem Entwickler beantragt und
      von mindestens K anderen Entwicklern befürwortet wird, oder wenn
      sie vom Projekt-Leiter oder Technischen Ausschuss beantragt
      wird.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Aufschieben einer Entscheidung des Projekt-Leiters oder
      seines Delegierten:</p>

      <ol>
        <li>Wenn der Projekt-Leiter, sein Delegierter oder der
        Technische Ausschuss eine Entscheidung getroffen haben, können
        Entwickler diese überstimmen, indem sie dazu eine
        Entschließung verabschieden; siehe &sect;4.1(3).</li>

        <li>Wenn eine solche Entschließung von wenigstens 2K
        Entwicklern befürwortet wird, oder wenn sie vom Technischen
        Ausschuss beantragt wird, vertagt die Entschließung die
        Entscheidung unmittelbar (vorausgesetzt, diese
        Entschließung selbst besagt dies).</li>

        <li>Falls die ursprüngliche Entscheidung darin bestand, eine
        Diskussions- oder Abstimmungsfrist zu ändern, oder wenn die
        Entschließung darin besteht, den Technischen Ausschuss zu
        überstimmen, dann brauchen nur K Entwickler die Entschließung
        zu befürworten, um die Entscheidung unmittelbar vertagen zu
        können.</li>

        <li>Falls die Entscheidung vertagt wird, wird eine
	unmittelbare Abstimmung abgehalten, um zu bestimmen, ob die
	Entscheidung solange aufrechterhalten wird, bis die
	vollständige Abstimmung über die Entscheidung durchgeführt
	wurde, oder ob die Erfüllung der ursprünglichen Entscheidung
	bis dahin verzögert wird. Es gibt bei dieser unmittelbaren
	verfahrensbezogenen Abstimmung kein Quorum <cite>(d.h.:
	Mindestzahl von Teilnehmern)</cite>.</li>

        <li>Falls der Projekt-Leiter (oder der Delegierte) die
        ursprüngliche Entscheidung zurückzieht, so wird die
        Abstimmung gegenstandslos und wird nicht weiter
        durchgeführt.</li>
      </ol>
    </li>

    <li>
      <p>Der Projekt-Schriftführer lässt abstimmen. Stimmen,
      Stimmensummen und Ergebnisse werden während der
      Abstimmungsfrist nicht offengelegt; nach der Abstimmung führt
      der Projekt-Schriftführer alle abgegebenen Stimmen in einer Liste
      auf. Die Abstimmungsfrist beträgt zwei Wochen, kann aber durch den
      Projekt-Leiter um bis zu einer Woche variiert werden.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Die Mindestfrist für Diskussionen beträgt zwei Wochen,
      kann aber durch den Projekt-Leiter um bis zu einer Woche
      variiert werden. Die Stimme des Projekt-Leiters gibt den
      Ausschlag. Es gibt ein Quorum von 3Q.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Anträge, Befürwortungen, Abänderungen, Aufrufe zur
      Abstimmung und andere formelle Handlungen werden auf einer
      für die Öffentlichkeit lesbaren, von dem bzw. den Delegierten
      des Projekt-Leiters bestimmten Mailingliste bekanntgemacht;
      jeder Entwickler kann dort Beiträge abgeben.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Stimmen werden in einer für den Schriftführer geeigneten
      Weise durch E-Mail abgegeben. Der Schriftführer legt für jede
      Abstimmung fest, ob Stimmberechtigte ihre Stimme ändern
      können.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Q ist die Hälfte der Quadratwurzel aus der Anzahl der
      gegenwärtigen Entwickler. K ist Q oder 5, je nachdem, welches
      davon kleiner ist. Q und K brauchen nicht ganze Zahlen zu
      sein und werden nicht gerunded.</p>
    </li>
  </ol>

  <h2>5. Projekt-Leiter</h2>

  <h3>5.1. Befugnisse</h3>

  <p>Der <a href="leader">Projekt-Leiter</a> kann</p>

  <ol>
    <li>
      <p>Delegierte ernennen oder Entscheidungen an den Technischen
      Ausschuss delegieren.</p>

      <p>Der Leiter kann einen Bereich mit fortlaufender
      Verantwortung oder eine bestimmte Entscheidung festlegen und
      diese an einen anderen Entwickler oder den Technischen
      Ausschuss übergeben.</p>

      <p>Sobald eine bestimmte Entscheidung delegiert und getroffen
      wurde, darf der Projekt-Leiter diese Delegierung nicht
      zurückziehen; jedoch darf er eine fortlaufende Delegierung
      eines bestimmten Verantwortungsbereichs zurückziehen.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Anderen Entwicklern Vollmacht erteilen.</p>

      <p>Der Projekt-Leiter kann Erklärungen zur Unterstützung von
      Standpunkten oder von anderen Mitgliedern des Projekts abgeben,
      gebeten oder ungebeten; diese Erklärungen haben nur dann
      Kraft, wenn der Projekt-Leiter befugt wäre, die fragliche
      Entscheidung zu treffen.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Jede Entscheidung treffen, welche dringende Handlung
      erfordert.</p>

      <p>Dies gilt nicht für Entscheidungen, die nur durch einen
      Mangel an entsprechenden Maßnahmen allmählich dringend
      geworden sind, außer wenn es einen festen Stichtag gibt.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Jede Entscheidung treffen, für die niemand sonst
      Verantwortung trägt.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Entwürfe für Allgemeine Entschließungen und Abänderungen
      einbringen.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Zusammen mit dem Technischen Ausschuss neue Mitglieder in
      den Ausschuss berufen. (Siehe &sect;6.2.)</p>
    </li>

    <li>
      <p>Sich einer ausschlaggebenden Stimme bedienen, wenn
      Entwickler abstimmen.</p>

      <p>Der Projekt-Leiter hat auch eine normale Stimme bei solchen
      Abstimmungen.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Die Diskussionsfrist für Abstimmungen der Entwickler
      variieren (wie oben).</p>
    </li>

    <li>
      <p>Diskussionen unter Entwicklern leiten.</p>

      <p>Der Projekt-Leiter sollte versuchen, an Diskussionen unter
      den Entwicklern auf eine hilfreiche Weise teilzunehmen, die
      versucht, die Diskussion zu den vorhandenen Kernproblemen zu
      bringen. Der Projekt-Leiter sollte nicht seine
      Leitungsposition benutzen, um seine eigenen persönlichen
      Ansichten zu befördern.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Zusammen mit SPI Entscheidungen treffen, die mit Debian
      in Beziehung stehendes, treuhänderisch verwaltetes Eigentum betreffen.
      (Siehe &sect;9.1.)</p>
    </li>
  </ol>

  <h3>5.2. Ernennung</h3>

  <ol>
    <li>Der Projekt-Leiter wird von den Entwicklern gewählt.</li>

    <li>Die Wahl beginnt neun Wochen, bevor das Amt der Leitung
    frei wird, oder (wenn es bereits zu spät ist) unmittelbar.</li>

    <li>In den darauffolgenden drei Wochen kann jeder Entwickler
    sich selbst als Kandidat für das Amt des Projekt-Leiters
    nominieren.</li>

    <li>Danach können für drei Wochen keine weiteren Kandidaten
    nominiert werden; Kandidaten sollten diese Zeit für die
    Wahlkampagne nutzen (um ihre Person und Positionen
    bekanntzumachen). Falls es am Ende der Nominierungsfrist keine
    Kandidaten gibt, so wird die Nominierung um weitere drei Wochen
    verlängert &ndash; falls nötig, wiederholt.</li>

    <li>Die nächsten drei Wochen sind der Abstimmungszeitraum, in
    der Entwickler ihre Stimmen abgeben können. Stimmen bei Wahlen
    für das Amt des Projekt-Leiters werden geheimgehalten, sogar
    nachdem die Abstimmung beendet ist.</li>

    <li>Die Optionen <cite>(d.h. Wahlmöglichkeiten)</cite> auf dem
    Stimmzettel sind diejenigen Kandidaten, die sich selbst nominiert
    und die Kandidatur noch nicht zurückgezogen haben, und zusätzlich
    &raquo;Niemand von den Obigen&laquo;. Falls &raquo;Niemand von den
    Obigen&laquo; die Wahl gewinnt, so wird das Wahlverfahren
    wiederholt, dies viele Male, falls nötig.</li>

    <li>Die Entscheidung wird nach der in &sect;A.6 des
    Standard-Entschließungsverfahrens bestimmten Methode getroffen.
    Das Quorum ist dasselbe wie für eine Allgemeine Entschließung
    (&sect;4.2) und die Default-Option ist &raquo;Niemand von den
    Obigen&laquo;.</li>

    <li>Der Projekt-Leiter amtiert nach seiner Wahl ein Jahr
    lang.</li>
  </ol>

  <h3>5.3. Verfahren</h3>

  <p>Der Projekt-Leiter sollte versuchen, Entscheidungen zu treffen,
  die mit der übereinstimmenden Meinung der Entwickler vereinbar
  sind.</p>

  <p>Sofern es praktikabel ist, sollte der Projekt-Leiter sich
  informell um die Ansichten der Entwickler bemühen.</p>

  <p>Der Projekt-Leiter sollte es vermeiden, seinen eigenen
  Standpunkt übermäßig zu betonen, wenn er in seiner Eigenschaft
  als Projekt-Leiter Entscheidungen trifft.</p>

  <h2>6. Technischer Ausschuss</h2>

  <h3>6.1. Befugnisse</h3>

  <p>Der <a href="tech-ctte">Technische Ausschuss</a> kann</p>

  <ol>
    <li>
      <p>Über jede Angelegenheit entscheiden, die technische
      Grundsätze betrifft.</p>

      <p>Dies schließt die Inhalte der Handbücher für technische
      Richtlinien, Nachschlagematerial für Entwickler,
      Beispielpakete und das Verhalten der nicht-experimentellen
      Paket-Bauwerkzeuge ein. (In jedem dieser Fälle trifft jedoch der
      übliche Instandhalter der entsprechenden Software oder
      Dokumentation anfänglich Entscheidungen; siehe &sect;6.3.(5).)</p>
    </li>

    <li>
      <p>Über jede technische Angelegenheit entscheiden, in der sich die
      Entscheidungsbefugnis von Entwicklern überlappt.</p>

      <p>In Fällen, bei denen Entwickler miteinander vereinbare
      technische Richtlinien oder Standpunkte erfüllen müssen (zum
      Beispiel, wenn sie über die Priorität kollidierender Pakete
      verschiedener Meinung sind, oder über das Eigentum am Namen
      eines Befehls, oder darüber, welches Paket für einen Fehler
      verantwortlich ist, bei dem beide Instandhalter sich einig
      sind, dass er ein Fehler ist, oder darüber, wer der
      Instandhalter eines Pakets sein sollte), kann der technische
      Ausschuss die Angelegenheit entscheiden.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Eine Entscheidung treffen, wenn er darum gebeten wird.</p>

      <p>Jede Person oder Organ kann eine eigene Entscheidung an
      den Technischen Ausschuss delegieren, oder von ihm Rat
      einholen.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Einen Entwickler überstimmen (benötigt eine
      3:1-Mehrheit).</p>

      <p>Der technische Ausschuss kann einen Entwickler darum
      bitten, einen bestimmten technischen Handlungsweg zu
      beschreiten, sogar wenn der Entwickler dies nicht wünscht;
      dazu wird eine 3:1-Mehrheit benötigt. Zum Beispiel kann der
      Ausschuss festlegen, dass eine Beanstandung, die vom
      Einsender eines Fehlerberichts erhoben wurde, gerechtfertigt
      ist, und dass die vom Einsender vorgeschlagene Lösung erfüllt
      werden sollte.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Rat anbieten.</p>

      <p>Der Technische Ausschuss kann seine Ansichten über
      jegliche Angelegenheit formell bekanntmachen. <cite>Einzelne
      Mitglieder können natürlich informelle Erklärungen über ihre
      Ansichten und über die voraussichtlichen Ansichten des Ausschusses
      abgeben.</cite></p>
    </li>

    <li>
      <p>Zusammen mit dem Projekt-Leiter neue Mitglieder in den
      Ausschuss berufen oder vorhandene Miglieder abberufen. (Siehe
      &sect;6.2.)</p>
    </li>

    <li>
      <p>Den Vorsitzenden des Technischen Ausschusses ernennen.</p>

      <p>Der Vorsitzende wird vom Ausschuss aus seinen Mitgliedern
      gewählt. Alle Mitglieder des Ausschusses werden automatisch
      nominiert; der Ausschuss beginnt eine Woche vor dem
      Freiwerden des Amtes zu wählen (oder unmittelbar, wenn es
      bereits zu spät ist). Die Mitglieder können durch öffentliche
      Akklamation für jedes Mitglied des Ausschusses stimmen,
      inklusive ihrer selbst; es gibt keine Default-Option. Die
      Abstimmung endet, wenn alle Mitglieder abgestimmt haben, oder
      wenn die Abstimmungsfrist abgelaufen ist. Das Ergebnis wird durch
      die in &sect;A.6 des Standard-Entschließungsverfahrens
      bestimmte Methode festgelegt.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Der Vorsitzende kann den Projekt-Leiter zusammen mit dem
      Schriftführer vertreten.</p>

      <p>Wie in &sect;7.1(2) einzeln beschrieben wird, können
      der Vorsitzende des Technischen Ausschusses und der
      Projekt-Schriftführer zusammen den Projekt-Leiter vertreten, falls es
      keinen Projekt-Leiter gibt.</p>
    </li>
  </ol>

  <h3>6.2. Zusammensetzung</h3>

  <ol>
    <li>
      <p>Der technische Ausschuss besteht aus bis zu 8 Entwicklern
      und sollte für gewöhnlich mindestens 4 Mitglieder haben.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Wenn es weniger als 8 Mitglieder gibt, kann der technische
      Ausschuss dem Projekt-Leiter ein oder mehrere neue Mitglieder
      empfehlen, der seinerseits (einzeln) entscheiden kann, ob
      er sie ernennt oder nicht.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Wenn es 5 oder weniger Mitglieder gibt, kann der
      Technische Ausschuss ein oder mehrere Mitglieder ernennen,
      bis die Anzahl der Mitglieder 6 erreicht.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Wenn es für mindestens eine Woche 5 oder weniger
      Mitglieder gegeben hat, kann der Projekt-Leiter ein oder
      mehrere neue Mitglieder ernennen, bis die Anzahl der
      Mitglieder 6 erreicht, dies in Abständen von mindestens einer
      Woche pro Ernennung.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Falls der Technische Ausschuss und der Projekt-Leiter sich
      einig sind, können sie ein im Technischen Ausschuss
      vorhandenes Mitglied entfernen oder ersetzen.</p>
    </li>
  </ol>

  <h3>6.3. Verfahren</h3>

  <ol>
    <li>
      <p>Der Technische Ausschuss bedient sich des
      Standard-Entschließungsverfahrens.</p>

      <p>Ein Entschließungsentwurf oder eine Abänderung kann von
      jedem Mitglied des Technischen Ausschusses vorgeschlagen
      werden. Es gibt keine Mindestfrist für Diskussionen; die
      Abstimmungsfrist dauert bis zu einer Woche, oder bis über den
      Ausgang kein Zweifel mehr besteht. Mitglieder können ihre
      Stimmen ändern. Das Quorum beträgt 2.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Einzelheiten, die die Abstimmung betreffen.</p>

      <p>Der Vorsitzende hat eine ausschlaggebende Stimme. Wenn der
      Technische Ausschuss darüber abstimmt, ob ein Entwickler, der
      ebenfalls Mitglied des Ausschusses ist, überstimmt werden
      soll, so darf dieser Entwickler nicht abstimmen (es sei denn, er
      ist der Vorsitzende &ndash; in diesem Fall kann er nur seine
      ausschlaggebende Stimme benutzen).</p>
    </li>

    <li>
      <p>Öffentliche Diskussion und Entscheidungsfindung.</p>

      <p>Diskussion, Entschließungsentwürfe und Abänderungen,
      sowie Stimmen von Mitgliedern des Ausschusses werden auf der
      öffentlichen Diskussionsliste des Technischen Ausschusses
      bekannt gemacht. Es gibt keinen gesonderten Schriftführer für den
      Ausschuss.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Vertraulichkeit der Ernennungen.</p>

      <p>Der Technische Ausschuss kann vertrauliche Diskussionen
      durch private E-Mail, eine private Mailingliste oder andere
      Mittel abhalten, um Ernennungen in den Ausschuss zu
      diskutieren. Jedoch müssen Abstimmungen über Ernennungen
      öffentlich sein.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Keine Entwurfsarbeit in Einzelheiten.</p>

      <p>Der Technische Ausschuss nimmt nicht am Entwurf neuer
      Vorschläge oder Richtlinien teil. Solche Entwurfsarbeit
      sollte von Einzelpersonen für sich oder zusammen durchgeführt
      werden und in gewöhnlichen Foren für technische Richtlinien
      und Entwürfe diskutiert werden.</p>

      <p>Der Technische Ausschuss beschränkt sich darauf,
      Kompromisse zwischen Lösungen und Entscheidungen, welche
      anderswo vorgeschlagen und hinreichend gründlich diskutiert
      worden sind, auszuwählen oder aufzunehmen.</p>

      <p><cite>Einzelne Mitglieder des Technischen Ausschusses
      können selbstverständlich in eigener Sache an jedem Aspekt
      der Arbeit an Entwürfen und Richtlinien teilhaben.</cite></p>
    </li>

    <li>
      <p>Technischer Ausschuss fasst Beschlüsse nur als letzten
      Ausweg.</p>

      <p>Der technische Ausschuss trifft keine technische
      Entscheidung, solange nicht Anstrengungen, diese durch einen
      Konsens zu entscheiden, unternommen worden und fehlgeschlagen
      sind, außer wenn er von der Person oder dem Organ, das
      normalerweise dafür verantwortlich ist, darum gebeten wurde,
      eine Entscheidung zu treffen.</p>
    </li>
  </ol>

  <h2>7. Der Projekt-Schriftführer</h2>

  <h3>7.1. Befugnisse</h3>

  <p>Der <a href="secretary">Schriftführer</a></p>

  <ol>
    <li>
      <p>Lässt unter den Entwicklern abstimmen und bestimmt die
      Anzahl und Person der Entwickler, wann immer dies die Satzung
      erfordert.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Kann zusammen mit dem Vorsitzenden des Technischen
      Ausschusses an die Stelle des Projekt-Leiters treten.</p>

      <p>Wenn es keinen Projekt-Leiter gibt, können der Vorsitzende
      des Technischen Ausschusses und der Projekt-Schriftführer in
      gegenseitigem Einvernehmen Entscheidungen treffen, wenn sie
      dies als unumgänglich betrachten.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Über jegliche Streitigkeit urteilen, die die Auslegung der
      Satzung betrifft.</p>
    </li>

    <li>
      <p>Kann seine Befugnisse teilweise oder vollständig an jemand
      anderes übertragen oder eine solche Delegierung zu jeder Zeit
      zurücknehmen.</p>
    </li>
  </ol>

  <h3>7.2. Ernennung</h3>

  <p>Der Projekt-Schriftführer wird vom Projekt-Leiter und dem
  gegenwärtigen Projekt-Schriftführer ernannt.</p>

  <p>Wenn der Projekt-Leiter und der gegenwärtige Projekt-Schriftführer
  sich nicht auf eine neue Ernennung einigen können, müssen
  sie das Board von SPI (siehe &sect;9.1.) darum bitten, einen
  Schriftführer zu ernennen.</p>

  <p>Wenn es keinen Projekt-Schriftführer gibt, oder der gegenwärtige
  Projekt-Schriftführer nicht erreichbar ist und seine Vollmacht über
  eine Entscheidung nicht abgegeben hat, kann der Vorsitzende des
  Technischen Ausschusses als stellvertretender Schriftführer die
  Entscheidung treffen oder delegieren.</p>

  <p>Die Amtszeit des Projekt-Schriftführers beträgt 1 Jahr, nach dessen
  Ablauf dieser oder ein anderer Schriftführer (wieder-)ernannt werden
  muss.</p>

  <h3>7.3. Verfahren</h3>

  <p>Der Projekt-Schriftführer sollte gerechte und vernünftige
  Entscheidungen treffen, die vorzugsweise mit dem Konsens der
  Entwickler vereinbar sind.</p>

  <p>Wenn der Vorsitzende des Technischen Ausschusses und der
  Projekt-Schriftführer zusammen stellvertretend für einen abwesenden
  Projekt-Leiter handeln, sollten sie nur wenn absolut notwendig
  Entscheidungen treffen, und nur, wenn diese vereinbar mit dem
  Konsens der Entwickler sind.</p>

  <h2>8. Die Delegierten des Projekt-Leiters</h2>

  <h3>8.1. Befugnisse</h3>

  <p>Die Delegierten des Projekt-Leiters</p>

  <ol>
    <li>haben vom Projekt-Leiter an sie delegierte Befugnisse;</li>

    <li>können gewisse Entscheidungen treffen, die der Leiter nicht
    auf direkte Weise treffen darf. Dazu gehört, Entwickler
    anzuerkennen oder zu verweisen, oder Personen zu Entwicklern zu
    bestimmen, die keine Pakete instandhalten. <cite>Dies dient
    dazu, eine Konzentration vom Macht, besonders eine über
    Mitgliedschaft von Entwicklern, in den Händen des
    Projekt-Leiters zu verhindern.</cite></li>
  </ol>

  <h3>8.2. Ernennung</h3>

  <p>Die Delegierten werden durch den Projekt-Leiter ernannt und
  können vom Projekt-Leiter nach seinem Ermessen ersetzt werden. Der
  Projekt-Leiter kann weder die Position des Delegierten von
  bestimmten Entscheidungen des Delegierten abhängig machen, noch
  kann er sich über eine Entscheidung hinwegsetzen, die einmal von
  einem Delegierten getroffen wurde.</p>

  <h3>8.3. Verfahren</h3>

  <p>Delegierte können Entscheidungen treffen, wie sie es für
  richtig halten, jedoch sollten sie versuchen, gute technische
  Entscheidungen zu vollziehen und/oder der übereinstimmenden
  Meinung zu folgen.</p>

  <h2>9. Software im Öffentlichen Interesse</h2>

  <p><a href="http://www.spi-inc.org/";>SPI</a> und Debian sind
  getrennte Organisationen, welche einige Ziele miteinander
  teilen. Debian ist dankbar für die rechtliche Unterstützung, die
  SPI anbietet. <cite>Die Entwickler von Debian sind gegenwärtig
  Mitglieder von SPI auf Grund ihres Status' als
  Entwickler.</cite></p>

  <h3>9.1. Befugnis</h3>

  <ol>
    <li>SPI hat keine Befugnis, die Debians technische oder
    nichttechnische Entscheidungen betrifft, mit den Ausnahmen, dass
    keine Entscheidung durch Debian in Hinsicht auf irgendwelches von
    SPI verwaltetes Eigentum erfordern darf, dass SPI außerhalb seiner
    rechtlichen Befugnis handelt, und dass nach Debians Satzung SPI
    gelegentlich in letzter Instanz als entscheidendes Organ
    verwendet.</li>

    <li>Debian beansprucht keine Befugnis über SPI außer der über
    die Verwendung gewissen Eigentums von SPI, wie weiter unten
    beschrieben wird. Dennoch können den Debian-Entwicklern
    innerhalb von SPI nach den Vorschriften von SPI Befugnisse
    erteilt werden.</li>

    <li>Debian-Entwickler sind weder Vertreter oder Angestellte von
    SPI oder voneinander oder von innerhalb des Debian-Projekts mit
    Befugnis versehenen Personen. Eine Person, die als
    Entwickler handelt, tut dies als Einzelperson, im eigenen
    Namen.</li>
  </ol>

  <h3>9.2. Verwaltung des Eigentums für Zwecke, die mit Debian in Beziehung
  stehen</h3>

  <p>Da Debian keine Befugnis hat, Geld oder Eigentum zu besitzen,
  müssen jegliche Spenden für das Debian-Projekt an SPI gemacht
  werden, das solche Angelegenheiten handhabt.</p>

  <p>SPI hat folgende Zusicherungen gemacht:</p>

  <ol>
    <li>SPI besitzt für mit Debian in Beziehung stehende Zwecke
    Geld, Warenzeichen und anderes materielle und immaterielle
    Eigentum und handhabt andere Angelegenheiten.</li>

    <li>Solches Eigentum wird für diese Zwecke, über die Debian und
    SPI entsprechend dieses Abschnitts entscheiden, treuhänderisch mit
    separater Rechenschaft verwaltet.</li>

    <li>SPI wird kein für Debian treuhänderisch verwaltetes Eigentum
    veräußern oder verwenden, ohne dass eine Genehmigung durch Debian
    vorliegt. Diese kann vom Projekt-Leiter oder durch Allgemeine
    Entschließung der Entwickler erteilt werden.</li>

    <li>SPI wird in Betracht ziehen, treuhänderisch verwaltetes
    Eigentum zu verwenden oder zu veräußern, wenn es durch den
    Projekt-Leiter darum gebeten wird.</li>

    <li>SPI wird für Debian treuhänderisch verwaltetes Eigentum
    verwenden oder veräußern, wenn es durch eine Allgemeine
    Entschließung der Entwickler darum gebeten wird, vorausgesetzt,
    dass dies mit der rechtlichen Befugnis von SPI verträglich
    ist.</li>

    <li>SPI wird die Entwickler durch E-Mail auf einer Mailingliste
    des Debian-Projekts benachrichtigen, wenn es für Debian
    treuhänderisch verwaltetes Eigentum verwendet oder
    veräußert.</li>
  </ol>

  <h2>A. Standard-Entschließungsverfahren</h2>

  <p>Diese Vorschriften betreffen gemeinschaftliche
  Entscheidungsfindung durch Ausschüsse und Plebiszite, wo oben
  angegeben.</p>

  <h3>A.1. Beantragung</h3>

  <p>Das formelle Verfahren beginnt, wenn ein Entschließungsentwurf
  beantragt und befürwortet wird, je nach Bedarf.</p>

  <h3>A.1. Diskussion und Abänderung</h3>

  <ol>
    <li>Nach der Beantragung kann die Entschließung diskutiert
    werden. Abänderungen können formell gemacht werden, indem sie
    entsprechend den Anforderungen an eine neue Entschließung
    beantragt und befürwortet werden, oder auf auf direktem
    Wege durch den Antragsteller der ursprünglichen
    Entschließung.</li>

    <li>Eine formelle Abänderung kann durch den Antragsteller der
    Entschließung angenommen werden. In diesem Fall wird der
    formelle Entschließungsentwurf unmittelbar mit der Abänderung
    in Übereinstimmung gebracht.</li>

    <li>Wenn eine formelle Abänderung nicht angenommen wird, oder
    einer der Befürworter der Entschließung nicht mit der Annahme
    durch den Antragsteller einer formellen Abänderung
    einverstanden ist, bleibt die Abänderung eine Abänderung und es
    wird über sie abgestimmt.</li>

    <li>Wenn eine vom ursprünglichen Antragsteller angenommene
    Abänderung nicht nach dem Geschmack Anderer ist, können diese
    eine weitere Abänderung einbringen, um die frühere Veränderung
    umzukehren (dabei müssen sie wiederum Antragsteller und Befürworter
    gemäß der Anforderungen sein).</li>

    <li>Der Antragsteller einer Entschließung kann Veränderungen an
    der Formulierung von Abänderungen vorschlagen; diese werden wirksam,
    wenn der Antragsteller der Abänderung damit
    einverstanden ist und keiner der Befürworter dagegen ist. In
    diesem Fall wird anstelle der ursprünglichen über die
    veränderten Abänderungen abgestimmt.</li>

    <li>Der Antragsteller einer Entschließung kann Veränderungen
    vornehmen, um unbedeutendere Fehler (zum Beispiel Schreibfehler
    oder Ungereimtheiten) zu berichtigen, oder Veränderungen
    vornehmen, die nicht den Sinn ändern, vorausgesetzt niemand
    erhebt innerhalb von 24 Stunden Einwände. In diesem Fall
    beginnt die Mindestfrist für Diskussionen nicht von vorn.</li>
  </ol>

  <h3>A.2. Aufruf zur Abstimmung</h3>

  <ol>
    <li>Der Antragsteller oder ein Befürworter eines Antrages kann zur
    Abstimmung aufrufen, vorausgesetzt, dass die Mindestfrist für
    Diskussionen (falls vorhanden) abgelaufen ist.</li>

    <li>Der Antragsteller und jeder Befürworter einer Entschließung
    können zu einer Abstimmung über diese Entschließung und alle damit
    zusammenhängenden Abänderungen aufrufen.</li>

    <li>Die Person, welche zu einer Abstimmung aufruft, gibt bekannt,
    welches ihrer Ansicht nach die Formulierung der Entschließung und
    relevante Abänderungen sind, und folglich, welche Form der
    Stimmzettel annehmen sollte. Dennoch liegt die endgültige
    Entscheidung über die Form des/der Stimmzettel beim Schriftführer
    &ndash; siehe &sect;&sect;7.1(1), 7.1(3) und A.3(4).</li>

    <li>Die Mindestfrist für Diskussionen zählt ab dem Zeitpunkt,
    zu dem die letzte formelle Abänderung angenommen wurde, oder ab
    dem Zeitpunkt, zu dem die ganze Entschließung vorgeschlagen
    wurde, falls keine Abänderungen vorgeschlagen und angenommen
    wurden.</li>
  </ol>

  <h3>A.3. Wahlverfahren</h3>

  <ol>
    <li>Über jede Entschließung und die damit zusammenhängenden
    Abänderungen wird auf einem einzigen Wahlzettel abgestimmt, der
    jeweils eine Option für die ursprüngliche Entschließung, jede
    Abänderung und die Default-Option (wo anwendbar) enthält.</li>

    <li>Die Default-Option darf keine Supermajorität
    <cite>(d.h.: über die einfache Mehrheit hinausgehende
    Mehrheit)</cite> erfordern. Optionen, die nicht explizit eine
    Supermajorität erfordern, erfordern eine 1:1-Mehrheit.</li>

    <li>Die Stimmen werden nach den Vorschriften in &sect;A.6. gezählt.
    Die Default-Option heißt "Weitere Diskussion", wenn nicht eine
    andere bestimmt wurde.</li>

    <li>In Zweifelsfällen entscheidet der Projekt-Schriftführer über
    Angelegenheiten des Verfahrens.</li>
  </ol>

  <h3>A.4. Zurückziehen von Entschließungen oder nicht
  angenommenen Abänderungen</h3>

  <p>Der Antragsteller einer Entschließung oder einer nicht
  angenommenen Abänderung kann diese zurückziehen. In diesem Fall
  können neue Antragsteller hervortreten, um sie am Leben zu
  halten; dann wiederum wird die erste Person, die dies tut, der
  neue Antragsteller, und alle anderen werden Befürworter, wenn
  sie dies nicht bereits sind.</p>

  <p>Ein Befürworter einer Entschließung oder einer Abänderung (es
  sei denn, sie wurde angenommen) kann seine Befürwortung
  zurückziehen.</p>

  <p>Wenn die Zurückziehung durch den Antragsteller und/oder die
  Befürworter bedeutet, dass die Entschließung keinen
  Antragsteller oder nicht genug Befürworter hat, wird über sie
  nicht abgestimmt, es sei denn, dies wird berichtigt, bevor die
  Entschließung verfällt.</p>

  <h3>A.5. Verfall</h3>

  <p>Wenn innerhalb von 4 Wochen eine vorgeschlagene Entschließung
  nicht diskutiert wurde, sie nicht abgeändert wurde, darüber
  abgestimmt wurde oder sie auf andere Weise behandelt wurde, kann
  der Schriftführer eine Erklärung abgeben, dass man dabei ist, die
  Angelegenheit zurückzuziehen. Wenn keiner der Befürworter der
  Anträge innerhalb einer Woche Einwände erhebt, wird die
  Angelegenheit zurückgezogen.</p>

  <p>Der Schriftführer kann seiner Erklärung, falls angebracht, auch
  Vorschläge beifügen, wie man weiter vorgehen soll.</p>

  <h3>A.6. Stimmenzählung</h3>

  <ol>
    <li>Der Stimmzettel jedes Stimmberechtigten arrangiert die
    Optionen <cite>(d.h.: erteilt ihnen einen Rang)</cite>, über die
    abgestimmt wird. Nicht alle Optionen müssen arrangiert
    werden. Arrangierte Optionen werden als bervorzugt gegenüber allen
    nicht arrangierten Optionen betrachtet.  Die Stimmberechtigten
    können Optionen gleichrangig arrangieren. Nicht arrangierte
    Optionen werden als einander gleichrangig betrachtet. Einzelheiten
    darüber, wie Stimmzettel ausgefüllt werden können, werden mit in
    den &raquo;Aufruf zur Abstimmung&laquo; aufgenommen.</li>

    <li>Falls der Wahlzettel ein Quorum R fordert, werden alle
    Optionen (außer der Default-Option), die nicht mindestens R
    Stimmen erhalten, die diese Option gegenüber der Default-Option
    höher arrangieren, fallen gelassen.</li>

    <li>Jede (nicht-Default-) Option, die die Default-Option nicht
    mit ihrem benötigten Mehrheitsverhältnis überstimmt, wird
    fallengelassen.

      <ol>
        <li>Sind zwei Optionen A und B gegeben, so ist V(A,B) die
        Anzahl von Stimmberechtigten, die Option A gegenüber Option B
        bevorzugen.</li>

        <li>Eine Option A besiegt die Default-Option D mit einem
        Mehrheitsverhältnis N, falls V(A,D) echt größer als
        N * V(D,A) ist.</li>

        <li>Wenn eine Supermajorität von S:1 für A benötigt
        wird, beträgt ihr Mehrheitverhältnis S; im anderen Fall ist
        ihr Mehrheitsverhältnis 1.</li>
      </ol>
    </li>

    <li>Aus der Liste von nicht fallengelassenen Optionen erzeugen
    wir eine Liste von paarweisen Besiegungen.

      <ol>
        <li>Eine Option A besiegt eine Option B, falls V(A,B) echt
        größer als V(B,A) ist.</li>
      </ol>
    </li>

    <li>Aus der Liste der paarweisen Besiegungen erzeugen wir eine
    Liste von transitiven Besiegungen.

      <ol>
        <li>Eine Option A besiegt eine Option C transitiv, falls A
        C besiegt oder es eine andere Option B gibt, so dass A B
        besiegt UND B transitiv C besiegt.</li>
      </ol>
    </li>

    <li>Wir konstruieren die Schwartzsche Menge aus der Menge der
    transitiven Besiegungen.

      <ol>
	<li>Eine Option A ist in der Schwartzschen Menge, falls für alle
	Optionen B entweder A transitiv B besiegt, oder B nicht transitiv
	A besiegt.</li>
      </ol>
    </li>

    <li>Wenn es Besiegungen zwischen Optionen gibt, die in der
    Schwartzschen Menge liegen, so lassen wir die schwächste
    solcher Besiegungen aus der Liste der paarweisen Besiegungen
    fallen und kehren zu Schritt 5 zurück.

      <ol>
        <li>Eine Besiegung (A,X) ist schwächer als eine Besiegung
        (B,Y) falls V(A,X) kleiner als V(B,Y) ist. Außerdem ist
        (A,X) schwächer als (B,Y) falls V(A,X) gleich V(B,Y) ist,
        und V(X,A) größer als V(Y,B) ist.</li>

        <li>Eine schwächste Besiegung ist eine Besiegung, die keine
        andere schwächere Besiegung besitzt. Es kann mehr als eine
        solche Besiegung geben.</li>
      </ol>
    </li>

    <li>Falls es keine Besiegungen in der Schwartzschen Menge gibt,
    wird der Sieger aus den Optionen in der Schwartzschen Menge
    ausgewählt. Falls es nur eine solche Option gibt, ist sie der
    Sieger. Falls es mehrere Optionen gibt, bestimmt der
    Stimmberechtigte mit der ausschlaggebenden Stimme, welche der
    Optionen siegt.</li>
  </ol>

  <p><strong>Notiz:</strong> Optionen, welche die Wähler über die
  Default-Option arrangieren, sind Optionen, die sie annehmbar
  finden. Unter die Default-Option arrangierte Optionen sind
  Optionen, die sie nicht annehmbar finden.</p>

  <p><cite>Wenn das Standard-Entschließungsverfahren benutzt werden
  soll, muss der darauf bezugnehmende Text bestimmen, was
  ausreicht, um einen Entschließungsentwurf einzubringen und/oder
  zu befürworten, wie lange die Mindestfrist für Diskussionen
  dauert, und wie lange die Abstimmmungsfrist dauert. Er muss auch jegliche
  Supermajorität und/oder das Quorum (und Default-Option)
  bestimmen, die zu verwenden sind.</cite></p>

  <h2>B. Sprachgebrauch und Typographie</h2><!-- Done -->

  <p>Der Präsens Indikativ (zum Beispiel &rsaquo;ist&lsaquo;)
  bedeutet, dass die Aussage eine Vorschrift in dieser Satzung
  ist. &rsaquo;Darf&lsaquo; oder &rsaquo;kann&lsaquo; zeigt an, dass
  es im Ermessen der Person oder des Organs liegt.
  &rsaquo;Sollte&lsaquo; bedeutet, dass es als gute Sache betrachtet
  würde, wenn der Satz befolgt würde, aber er ist nicht
  bindend. <cite>Als Zitat markierter Text, so wie dieser, stellt nur
  Beweggründe dar, und bildet keinen Teil der Satzung. Er darf nur
  dazu benutzt werden, um in Zweifelsfällen bei der Interpretation zu
  helfen.</cite></p>

  <p><strong>Anmerkung des Übersetzers: </strong> Obwohl diese
  Übersetzung mit Sorgfalt erstellt wurde, ist nur der
  englische Originaltext dieser Satzung verbindlich.</p>
Wortwahl und Anmerkungen

Diese Liste enthält einige Begriffe aus devel/constitution, für die es
Sinn ergibt, eine einheitliche Übersetzung zu wählen. In drei Fällen
schlage ich vor, eine auf den Webseiten gewählte Verwendung zu
korrigieren.  Das ist aber zur Diskussion gestellt.  Es gibt bereits
eine Wortliste im CVS, zu denen, wenn nicht bereits vorhanden, die
neuen Begriffe hinzukommen sollten.

				Matthias Lutz, 30/3/2004

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board of the SPI: Board von SPI

constitution: Satzung
  'Constitution', obwohl es sprachlich äquivalent zu 'Verfassung' ist,
  sollte hier besser mit 'Satzung' übersetzt werden. 'Verfassung' wird
  überwiegend bei politischen Gebilden ab einer gewissen Größe
  verwendet.  Auch regelt 'constitution.wml' eher Verfahrensaspekte,
  wogegen bei einer Verfassung zusätzlich gewisse Grundwerte der
  verfassten Gemeinschaft niedergeschrieben werden, und für die
  formellen Details auf weitere Gesetze verwiesen wird.
  (Im Englischen wird 'constitution' auch auf Vereine angewandt.)

casting vote: ausschlaggebende Stimme

default option: Default-Option
  'Default' hat hier den Sinn von 'in Ermangelung von Alternativen',
  wofür es kein prägnantes deutsches Wort zu geben scheint.
  'Standard' scheint nicht den Sinn wiederzugeben, denn ansonsten
  würde es bedeuten, dass 'Keiner von den Obigen' oder 'Weitere
  Diskussion' die Regel oder die Messlatte bei Abstimmungen ist.
  Zweite Wahl: "Vorgabe-Option", was immerhin ausdrückt, dass
  diese Option feststeht.

foundation document: Gründungsdokument

Project-Leader: Projekt-Leiter

proposal: Beantragung, Antrag

to propose: beantragen

proposer: Antragsteller

to propose a draft resolution: Entwurf einbringen

to rank options: Optionen arrangieren
  Heißt: anordnen, in Rangordnung bringen

(General) Resolution: (Allgemeine) Entschließung
  'Entschließung' wird bei nach einem formellen Ablauf getroffenen
  Beschlüssen verwandt, und betont den Ablauf, nicht das Ergebnis,
  daher passt es besser als 'Beschluss'.  Zweite Wahl wäre
  'Resolution'.

supermajority: Supermajorität
  Eine über die einfache Mehrheit hinausgehende Mehrheit.
  'Supermajorität' wird zwar nur von Politologen verwendet, die auf
  englische Texte bezugnehmen, der Sinn ergibt sich in der Satzung
  jedoch auch aus dem Zusammenhang.  Die bekannte 2/3-Mehrheit
  entspricht einer '2:1 (super-)majority'.

Secretary: Schriftführer

Technical Committee: Technischer Ausschuss


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