Die Methode die hier verwendet wird ist relativ glasklar: Ein Strohmann
dieser Kanzlei klinkt sich als Seeder in das bittorent-Netz ein und
sammelt IP-Adressen. Ein Programm filtert die Zugriffe und erstellt
whois-Abfragen über den Provider und die abuse-mail.
Soweit zutreffend - nur ist es mit einer "Abuse-Mail" (selbst dann,
wenn man das sinnwahrend als "Beschwerde-E-Mail" und nicht als
mißbräuchliche E-Mail versteht) nicht getan, da auf diese Weise die
Person des Nutzers respektive seine Anschrift nicht ermittelbar ist.
Vor dem Schritt ...
Ende vom Lied: User bekommt Post.
... bedarf es daher noch eines erfolgreichen Auskunfsersuchens nach §
101 Abs. 9 UrhG.
Tatsache ist aber auch, das der "Strohmann" der eigentliche ist, der
eine Straftat begeht,... denn ER seeded anfänglich.
Kaum anzunehmen, denn eine Kanzlei - und auch ein solches Unternehmen,
das Ermittlungsdienstleistungen anbietet - wird ja nicht ohne Auftrag
tätig. Und der Auftraggeber wird regelmäßig der Rechteinhaber sein,
der dem Betreffenden ("Strohmann") dann das entsprechende
Verbreitungsrecht gewähren wird.