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Re: 700 € für Lenny



Hallo,

ich wuerde es in diesem falle auf einen rechtstreit ankommen lassen.
ich bekomme seit geraumer zeit abmahnung von diversen anwaelten ueber
downgeloadete filme fuer einen anschluss, den ich vor ueber einen Jahr
gekuendigt habe. die "verfehlungen " sind aber alle nach abschaltung des
anschlusses erfolgt.

auf die ersten briefe hab ich in folgender weise zusammengefasst
beantworted:
    1. es wird mit  bestritten den von ihnen angemahnten kontent
gedownloaded haben.
    2. ihre forderung ist wiederrechtlich.
    3. sofern sie auf ihre forderungen bestehen, setzten sie diese bitte
gerichtlich durch.
    3. sollte weiterer sachvortrag von noeten sein, teilen sie dies mir
bitte mit.

parallel hab ich eine beschwerde ueber die anwatlskanzlei bei der
anwalstkammer eingereicht, mit dem hinweis das der anschluss seit
mitlerweile ueber einem jahr nicht mehr existiert. Fotokopie der
forderung beigelegt und die kuendigungsbestaetigung des anbieters beigelet.

Mal ganz davon abgesehen, das ich gar keinen torrent / emule o.ae.
benutze / installiert habe.
mitlerweile landen all diese briefe in der ablage "P". Das porto wurde
mir zu teuer.

mfg
Andre


On 25.04.2011 20:23, swkohn wrote:
> Am 25.04.2011 16:32, schrieb Thomas Hochstein:
> 1.
>>> Die Methode die hier verwendet wird ist relativ glasklar: Ein Strohmann
>>> dieser Kanzlei klinkt sich als Seeder in das bittorent-Netz ein und
>>> sammelt IP-Adressen. Ein Programm filtert die Zugriffe und erstellt
>>> whois-Abfragen über den Provider und die abuse-mail.
>>
>> Soweit zutreffend - nur ist es mit einer "Abuse-Mail" (selbst dann,
>> wenn man das sinnwahrend als "Beschwerde-E-Mail" und nicht als
>> mißbräuchliche E-Mail versteht) nicht getan, da auf diese Weise die
>> Person des Nutzers respektive seine Anschrift nicht ermittelbar ist.
>>
>> Vor dem Schritt ...
>>> Ende vom Lied: User bekommt Post.
>> ... bedarf es daher noch eines erfolgreichen Auskunfsersuchens nach §
>> 101 Abs. 9 UrhG.
>>
>
> 2.
>>> Tatsache ist aber auch, das der "Strohmann" der eigentliche ist, der
>>> eine Straftat begeht,... denn ER seeded anfänglich.
>>
>> Kaum anzunehmen, denn eine Kanzlei - und auch ein solches Unternehmen,
>> das Ermittlungsdienstleistungen anbietet - wird ja nicht ohne Auftrag
>> tätig. Und der Auftraggeber wird regelmäßig der Rechteinhaber sein,
>> der dem Betreffenden ("Strohmann") dann das entsprechende
>> Verbreitungsrecht gewähren wird.
>>
>
> zu 1.
> Sorry, das ich es etwas vereinfacht darstellte: natürlich bekommt
> nicht jeder Hinz und Kunz umgehend Namen, Adresse und Hosengrösse des
> Users übermittelt, wenn er mal darum bittet.
>
> Hier liegt aber - imho - eine Erschleichung wegen Vorspiegelung einer
> Straftat vor.
>
> zu 2.
> Ich will Dir jetzt nicht zu nahe treten, aber ... wie alt bist Du? Ich
> kann mich noch an Amiga-Zeiten erinnern, in denen sich "Rüdiger
> Freiherr von Grafenreuth" (der Abmahngeier schlecht hin) in
> Computermagazinen als "Tina" mit Kinderkrakelschrift zum
> Diskettentausch angeboten hat und hatte so ein Kid Disketten
> geschickt, - zack - kam Post.
>
> Auch in jüngster Zeit hatten sich sogar Kriminaldienststellen Server
> in den Ndl gemietet und in der Filesharingscene Werbung für "coole
> Downloads" gemacht. Grund: Ip-Adressen sammeln.
>
> Hier wurde allerdings ein klares Urteil gegen die Kripo gesprochen und
> alle "Beweise" waren null und nichtig.
>
> Es ist nicht mehr die heroisch-loyale Szene, die Du vielleicht meinst
> vorzufinden.
>
> In diesem Sinne ...
> Stefan
>
>


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