On Mon, Apr 25, 2011 at 04:32:09PM +0200, Thomas Hochstein wrote: > Klaus Wolf schrieb: > > wenn Ihr so eine Mail von einem Rechtsanwalt bekommt solltet Ihr > > Ihm als Ersatz für seine €700,-- ganz höflich eine Strafanzeige wegen > > übler Nachrede, > Nicht einschlägig. > > Verleumdung > Nicht einschlägig. Und was bitte soll "nicht einschlägig" bedeuten? Sprich' doch mal bitte in Normalsprech, damit auch Nichtjuristen das verstehen. ciao, Dirk