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Re: Rechtliches zum Betrieb eines Proxys (was: Re: Transparenten Proxy (Squid) unter Le)



Heinz Diehl wrote on Sat, 18 Sep 2010 11:39:19 +0200:
> On 17.09.2010, Maxx wrote: 
> 
> > Oder bist du auch dafür, als Vater die Tagebücher der 12-jährigen
> > Tochter zu lesen?
> 
> Deine Argumentation ist unsachlich, denn es ist ein wesentlicher
> Unterschied, ob an einer oeffentlichen Institution z.B. Pornos von
> Minderjaehrigen uebers Netz angesehen werden (z.B. weil der Leher
> die fehlgedeutetete Auffassung eines "freien" Internets vertritt), 
> oder ob ein 12 jaehriger zu Hause ein Tagebuch fuehrt. 

Es geht um die nachträgliche Kontrolle und nicht um die Prävention
(Gespräche, Filter) oder unmittelbare Aufsicht.
 
> Und es ist auch ein Unterschied, ob in einer oeffentlichen
> Institution beim Browsern im Netz ein Pornoclip auftaucht, der vom
> Lehrer entdeckt und ueber den evtl. diskutiert wird, oder ob das
> Netz soweit frei und die Schueler soweit ohne Aufsicht sind, dass
> sie sich frei bedienen koennen.

Genau. Deshalb ist es in meinen Augen wichtig, einen Inhaltsfilter
einzurichten, über diesen und die Möglichkeit, Missbrauch bei
konkreten Hinweisen auch verfolgen zu können, zu informieren (diese
Info sehe ich als ein grundlegendes Recht der Schüler an) und die
Schüler nicht unbeaufsichtigt surfen zu lassen.

Von einem freien Netzzugang habe ich nie gesprochen - ich finde nur
die Ankündigung (und damit prinzipiell auch die Durchführung)
nachträglicher Kontrolle des Surfverhaltens der Schüler für
pädagogisch kontraproduktiv und nicht gerade das positiv für ein
vertrauensvolles Lehrer-Schüler-Verhältnis. Die Schule ist keine
Gefängnis.

-- 
Maxx <linux@houdek.de>


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