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Re: Transparenten Proxy (Squid) unter Le



On Fri, Sep 17, 2010 at 08:16:56PM +0200, Maxx wrote:
> Aber auch ein Schüler darf so eine Unterschrift leisten. Er
> dokumentiert damit, dass er diese nachträgliche Kontrollmöglichkeit
> zur Kenntnis genommen hat und sich mit der Nutzung gewissen Regeln
> unterwirft. Er geht ja damit keinen Vertrag ein, der ihn
> benachteiligt. Ist ähnlich wie mit der Anerkennung der
> Nutzungsordnung einer Bilbliothek oder so.

Natürlich darf er das. Es ist nur nicht rechtsgültig bzgl. der
Aufsichtspflicht des Lehrers. Aber mir scheint, da müssen wir nicht
weiter diskutieren, weil Deine Laienmeinung festgelegt ist. Deshalb für
mich EOD.


ciao, Ðirk


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