Hugo Wau schrieb:
Ich denke, wenn Juristen GPL.v3 vs. Verkehrssicherheit diskutieren und
in Betracht ziehen, dass es dabei um die Sicherheit von Menschenleben
gehen kann, wird das Recht auf die Unversehrtheit des Menschen,
gesichert durch das Vermeiden eines veröffentlichen Zugangs für
jedermann - zu der Software, die in seinem Auto werkelt, zumindest in
Deutschland, Vorrang haben.
Klar, das wird wohl weltweit so gesehen und auch bei den FSF Juristen. Ich
kann mir gut vorstellen, das die FSF hierfür eine neue Lizenz schafft.
Ähnlich der LGPL oder AGPL.
Die Auto-Steuersoftware ähnlich wie ein Propritärer Grafik-Treiber auf einem
GNU/Linux System. Oder die freie Auto-Steuersoftware in User unzugänglicher
Hardware.
Ich habe aber zu diesen juristischen Dingen genau so wenig Ahnung wie zu den
autonomen Fahrzeugen. Viele interessante Dinge habe ich in diesem Thread
erfahren.
Ist der Linux-Kernel mitlerweile so realtimefähig, daß er für die autonome
Fahrzeugsteuerung tauglich ist? Wie sieht das bei HURD aus?
Kommen die mit echten Realtime operating systems (RTOS) wie z.B. QNX mit?
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