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Re: Asterisk, VoIP und AliceDSL



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Am 27.07.2011 19:45, schrieb Jan Kappler:
> Hallo Michelle,
> 
> Michelle Konzack schrieb:
>> Hello Jan Kappler,
>> 
>> Am 2011-07-26 19:39:26, hacktest Du folgendes herunter:
>> 
>>> Irgendwann hatte 1&1 seine AGB geändert, die Mvlz auf 24 Monate 
>>> hoch gesetzt, kündigen kann man nur noch paar Wochen vor Ablauf 
>>> des Jahres, ansonsten Verlängerung um 12 Monate. So stand es auf 
>>> einmal in den aktuellen AGB drin. Dumm nur, das ich nie eine
>>> Mail mit einer Benachrichtigung erhalten habe (dann hätte ich 
>>> widersprechen können)!
>>> 
>> 
>> Du hast eine bestehenden Vertrag  und  die  Kündigungsfrist  KANN 
>> NICHT einfach hochgesetzt werden.  Das ist gesettzeswiedrig.
>> 
> 
> Wieso? Solange es ein Widerspruchsrecht gibt und kein Gesetz verletzt
> wird, kann eine Firma in ihren AGB festlegen, was sie will. Dein
> Stromversorger kann ja auch den Preis erhöhen, oder die 
> Kfz-Versicherung wird teurer (hab kürzlich die neue Rechnung 
> bekommen). Falls dem Kunden das nicht passt, kann es ja Widerspruch 
> einlegen oder kündigen. Widerspruch kann hilfreich sein (hat bei 
> meinem Kabel-TV-Anbieter funktioniert), aber auch zur Kündigung 
> führen.

Es gibt kein stillschweigendes Einverständnis. Füße stillhalten und im
Zweifelsfall auf die AGBs zum Vertragsabschluß verweisen.
Der einzige Ausweg ist, das der Provider andernfalls eine Kündigung
ausspricht. Selbst dann kann ich auf Fortführung des Vertrags zu alten
Bedingungen bis zum Ablauf der derzeitigen Laufzeit bestehen.
Ausgenommen davon sind Änderungen aufgrund von Gesetzesänderungen. Dann
muß ich aber neuen AGBs in denen gleichzeitig weitere Veränderungen
verpackt werden nicht zustimmen, aber auch nicht widersprechen. Die
Gesetzesänderungen werden trotzdem durchgesetzt, denen kann ich sowieso
nicht widersprechen. (außer ich ziehe gegen das Gesetz vor Gericht)

>>> Ich wollte auf meinen alten Konditionen und damit der Kündigung 
>>> bestehen, habe denen zum Vergleich die alten AGB geschickt,
>>> hatte aber doppelt Pech: Ich müsste beweisen, das ich diese
>>> Nachricht NICHT ERHALTEN habe!

Nein, das ist eine unzulässige Beweislastumkehr.

>> Damit kommen die vor Gericht nicht durch...
> 
> Das sehe ich anders, denn bei den meisten Anbietern stehen Klauseln 
> in den AGB die aussagen, das eine Benachrichtigung des Kunden (in 
> Form einer E-Mail) dann als zugestellt gilt, wenn sie den 
> "Postkasten" des Kunden erreicht. Wie willst Du nachweisen, das Du 
> eine Mail nicht bekommen hast, die (na so was...) beim Anbieter im 
> Server-Log aber als ausgesendet steht? Weise doch mal die 
> Manipulation nach!

Dann möchte ich aber mal sehen, daß die genau das nach mehr als 3
Monaten vorweisen können. Sie würden an der Stelle auch ganz schnell mit
dem Datenschutz kollidieren.
Wie soll ich aber ein nicht eingetretenes Ereignis nachweisen?
Wie soll ich den Gegenbeweis erbringen, wenn mein Postfach z.B. bei GMX
ist und keine Zugriff auf die Logs habe?
Beim Empfangs-Mailserver abgeliefert heißt noch nicht in das
Empfängerpostfach einsortiert. Diese Information kann der Absender nicht
in seinen Logs finden. Mail ist eben doch kein Fax.

Kenntnisnahme reicht an dieser Stelle nicht aus, Vertragsänderungen muß
ich aktiv zustimmen, vor allem wenn es zu meinem Nachteil ist.

>>> Außerdem: DSL und Internet (Flatrate) sind ein Vertrag mit zwei 
>>> separaten AGB (für beide Bestandteile) und ich hatte nur für 
>>> eines davon die alten AGB auf Papier. Wie sollte ich denen 
>>> beweisen, das ich im Recht bin? Im Internet fand sich nur noch 
>>> die neue Version der AGB.

Vor dem Problem stand ich auch mal, deshalb leg ich mir die seitdem
immer als PDF bei Vertragsabschluß ab.

Gruß Rico
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Version: GnuPG v1.4.10 (GNU/Linux)
Comment: Using GnuPG with Mozilla - http://enigmail.mozdev.org/

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