Hallo Michelle, Michelle Konzack schrieb: > Hello Jan Kappler, > > Am 2011-07-26 19:39:26, hacktest Du folgendes herunter: > >> Irgendwann hatte 1&1 seine AGB geändert, die Mvlz auf 24 Monate hoch >> gesetzt, kündigen kann man nur noch paar Wochen vor Ablauf des Jahres, >> ansonsten Verlängerung um 12 Monate. So stand es auf einmal in den >> aktuellen AGB drin. Dumm nur, das ich nie eine Mail mit einer >> Benachrichtigung erhalten habe (dann hätte ich widersprechen können)! >> > > Du hast eine bestehenden Vertrag und die Kündigungsfrist KANN NICHT > einfach hochgesetzt werden. Das ist gesettzeswiedrig. > Wieso? Solange es ein Widerspruchsrecht gibt und kein Gesetz verletzt wird, kann eine Firma in ihren AGB festlegen, was sie will. Dein Stromversorger kann ja auch den Preis erhöhen, oder die Kfz-Versicherung wird teurer (hab kürzlich die neue Rechnung bekommen). Falls dem Kunden das nicht passt, kann es ja Widerspruch einlegen oder kündigen. Widerspruch kann hilfreich sein (hat bei meinem Kabel-TV-Anbieter funktioniert), aber auch zur Kündigung führen. >> Ich wollte auf meinen alten Konditionen und damit der Kündigung >> bestehen, habe denen zum Vergleich die alten AGB geschickt, hatte aber >> doppelt Pech: Ich müsste beweisen, das ich diese Nachricht NICHT >> ERHALTEN habe! >> > > Damit kommen die vor Gericht nicht durch... > Das sehe ich anders, denn bei den meisten Anbietern stehen Klauseln in den AGB die aussagen, das eine Benachrichtigung des Kunden (in Form einer E-Mail) dann als zugestellt gilt, wenn sie den "Postkasten" des Kunden erreicht. Wie willst Du nachweisen, das Du eine Mail nicht bekommen hast, die (na so was...) beim Anbieter im Server-Log aber als ausgesendet steht? Weise doch mal die Manipulation nach! >> Außerdem: DSL und Internet (Flatrate) sind ein Vertrag >> mit zwei separaten AGB (für beide Bestandteile) und ich hatte nur für >> eines davon die alten AGB auf Papier. Wie sollte ich denen beweisen, das >> ich im Recht bin? Im Internet fand sich nur noch die neue Version der AGB. >> > > Steht in Deiner original AGB, das sie ausschließlich für "Internet > (Flatrate)" gillt? Wenn nicht, hat 1-1 keine chance... > > Thanks, Greetings and nice Day/Evening > Michelle Konzack > > Gute Frage, müsste ich in die alten Unterlagen schauen. Es war aber so, das man ein Paket gebucht hat bestehend aus Internetzugang (DSL) und Internet-Flatrate, für die es separate AGB gab. Ich denke, wir sollten es dabei belassen, ist sowieso schon ziemlich OT :-) Die Sache ist paar Jahre her und ich wollte mich damals halt nicht streiten mit 1&1. Ohne Rechtsschutz hätte ich mir das eh nicht leisten können. Abgehakt! Immerhin lernt man aus solchen Fällen. Mit freundlichem Gruß Jan Kappler
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