Jan Kappler wrote:
Martin Steigerwald schrieb:
Nun, ich hatte ursprünglich bei 1&1 auch 12 Monate Mindestvertragslaufzeit, ebenso z.B. bei meinem Kabelanbieter. Ärgerlich ist, wenn durch die Hintertür über AGB-Änderung die Kündigungsfrist verändert wird und man nur zum Ende des Jahres kündigen darf anstatt zuvor innerhalb von 2 oder 3 Monaten. Verpasst man den Termin, ist man für ein weiteres Jahr gebunden. Das ist inakzeptabel!
Die Änderung vom Mvlz / autom. Vertragsverlängerung und Kü-Frist geht rechtlich nur, wenn du selbst eine Vertragsänderung beauftragt hast oder einer vom Anbieter vorgeschlagenen Vertragsänderung zugestimmt hast.
Ob du diese Zustimmung aktiv leisten musst oder du nach einer Ankündigung vom Anbieter einfach nur eine Widerrufsfrist verstreichen lassen musst, weiß ich jetzt aber nicht genau.
Manchmal wollen die Anbieter alte Vertragsformen / Tarife loswerden und verschicken dann eine Kündigung mit Angebot zur Vertragsänderung auf eine aktuelle Variante mit anderen Vertragsbedingungen wie z.B. einer längeren Mvlz.
-- MfG Dieter