Klaus Wolf schrieb: > wenn Ihr so eine Mail von einem Rechtsanwalt bekommt solltet Ihr > Ihm als Ersatz für seine €700,-- ganz höflich eine Strafanzeige wegen > übler Nachrede, Nicht einschlägig. > Verleumdung Nicht einschlägig. > und widerrechtlichen Eingriff in die Privatspäre anbieten. Einen solchen Straftatbestand gibt es nicht. > Viel Erfolg Mit aus Unkenntnis geborenen Ratschlägen ist ein solcher wohl eher nicht zu erwarten. -thh