Re: Sogenannte Hackertools demnaechst verboten
Am 2007-07-16 17:10:29, schrieb Armin:
> Ach und wer legt denn nun fest welchen Zweck eine Software hat? Evtl. Michelle Konzack oder
> Armin Kneip? Oder die Entwickler? Nein eben nicht. Es sind schlussendlich die Richter und
> Juristen. Dazu mal eine nette Seite wie Juristen das Internet erklären [1]
>
> nmap lässt sich auch für "böse Zwecke" einsetzen. Da liegt meiner Meinung nach das Problem.
^^^^
> Solche "Hackertools" lassen sich für beiden Seiten verwenden. Was sich der Gesetzgeber davon
> verspricht ist mir schleierhaft. Meiner Meinung nach ein sinnloses Gesetz mehr in DE.
Auch kann ein Mitarbeite der Telekom einen der Funk-Messwagen nehmen
und cracken anfangen... Damit lässen sich auch verschlüsselte GSM
verbindungen abhären. (Grüße an Siemens und Philips)
Vor allem muß die Justiz BEWEISEN, das eine Strafbare Handlung
begangen wurde. (Steht irgendwo im Strafgesetz) Und solche Gesetze
wie "Der Besitz ist Strafbar" sind für sich schon strafbar.
Da gibt es mehrere solche Sachen im StGB wobei die Begründungen
nicht haltbar sind.
Das ist wie im III Reich: "Bei verdacht Schuldig" (Gibt's im Buchhandel)
Thanks, Greetings and nice Day
Michelle Konzack
Systemadministrator
Tamay Dogan Network
Debian GNU/Linux Consultant
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Michelle Konzack Apt. 917 ICQ #328449886
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