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Re: Sogenannte Hackertools demnaechst verboten



Michelle Konzack schrieb:
> Keine, denn es steht:
> 
> "Wer Programme, deren Zweck die Begehung von Computerstraftaten ist...
>                 ~~~~~~~~~~~
> "nmap" und Co sind somit definitiv ausgeschlossen, da sie
> NICHT zum begehen von Straftaten programmiert wurden.

Ach und wer legt denn nun fest welchen Zweck eine Software hat? Evtl. Michelle Konzack oder
Armin Kneip? Oder die Entwickler? Nein eben nicht. Es sind schlussendlich die Richter und
Juristen. Dazu mal eine nette Seite wie Juristen das Internet erklären [1]

nmap lässt sich auch für "böse Zwecke" einsetzen. Da liegt meiner Meinung nach das Problem.
Solche "Hackertools" lassen sich für beiden Seiten verwenden. Was sich der Gesetzgeber davon
verspricht ist mir schleierhaft. Meiner Meinung nach ein sinnloses Gesetz mehr in DE.


Grüße,

Armin

[1] http://daufaq.de/




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