Am 2007-07-08 15:33:43, schrieb Mark Walter: > > laut der ZDF Seite heißt es im Gesetz: > > "Wer Programme, deren Zweck die Begehung von Computerstraftaten ist, > > herstellt, sich oder einem anderen verschafft, sie verkauft, einem > > anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, muss künftig > > mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe > > rechnen." > Mir stellt sich hier eher die Frage und das muss man einfach mal ab- > warten, welche Sicherheitstool's als Hackertool vom Gesetzgeber her > als solche erkannt werden. Keine, denn es steht: "Wer Programme, deren Zweck die Begehung von Computerstraftaten ist... ~~~~~~~~~~~ "nmap" und Co sind somit definitiv ausgeschlossen, da sie NICHT zum begehen von Straftaten programmiert wurden. Thanks, Greetings and nice Day Michelle Konzack Systemadministrator Tamay Dogan Network Debian GNU/Linux Consultant -- Linux-User #280138 with the Linux Counter, http://counter.li.org/ ##################### Debian GNU/Linux Consultant ##################### Michelle Konzack Apt. 917 ICQ #328449886 50, rue de Soultz MSN LinuxMichi 0033/6/61925193 67100 Strasbourg/France IRC #Debian (irc.icq.com)
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