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Re: [OT] Zehn Jahres-Frist - Der Paragraph



On Tue, 2003-04-29 at 21:06, Dieter Franzke wrote:
> outch: wenn mich nicht alles täuscht ist das gif-format nicht frei 
> und offen.
> Gibet da nicht ein Patent drauf??
> Deshalb benutze ich keine gifs mehr ......(wo es geht)

Bilder sind bezogen auf das Thema nur wichtig, soweit sie 
finanzrechtlich relevant sind und zum Beispiel Kaufvertragsbestandteil werden.
Nach meiner Interpretation des entspr. Paragraphen 
(IMHO gibt es noch kein Urteil dazu) reichen auch pdf tiff oder andere Formate
fuer eingescannte oder mit einem Dokumentenmanageementsystem erfasste 
Datenformate nicht aus. Hier der Paragraph:

§ 147 AO 
Abs. 6 
Sind die Unterlagen nach Abs. 1 mit Hilfe eines
Datenverarbeitungssystems erstellt worden, hat die Finanzbehörde im
Rahmen einer Außenprüfung das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten
zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zu nutzen. Sie kann auch
verlangen, dass die Daten nach ihren Vorgaben maschinell ausgewertet
oder ihr die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem
maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Die
Kosten trägt der Steuerpflichtige. 

Interpretationen finden sich dazu etliche im Web. z.B. auf folgender
Seite:
http://www.hoeller-trusch.de/scripts/aktuelles.php?todo=show&Idx=23
aus dieser Seite zitiere ich nochmals:
Microsoft hat die Supportzusagen für die Betriebsysteme mittlerweile auf
einen Zeitraum rund drei Jahre begrenzt, das bedeutet das die Daten
immer wieder auf neuere Betriebsysteme konvertiert werden müssen. 
Wenn Ihre Daten trotz die Konvertierung mit den folgenden
Betriebsystemen nicht mehr lesbar oder auswertbar sind oder Fehler bei
der Konvertierung auftreten, tragen Sie alle damit verbundenen negativen
Folgen.
Die Verwendung von M$ Software fuer Geschaeftsprozesse ist in
Deutschland also ein unkalkulierbares Risiko! Das will nach der
Senisbilisierung fuer dieses Thema hier keiner mehr eingehen.

Ausserdem koennen die Buchpruefer in zehn Jahren Originaldokumente im
Originalformat also z.B. im MS-Office .doc Format verlangen,
wohlwissend, dass darin wesentlich mehr Information stehen, als in einer
Postscripüt oder pdf-Datei. Naemlich die ganze Historie des Dokuments
und seiner moeglichen Vorgaenger..
Cu Hugo




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