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Re: Eigene Vokabelhefte sollen fremdem Monopol unterliegen?



Kurt Gramlich schrieb:
* Patrick Willam <patrick@skolelinux.de> [051217 15:13]:


Ich versuche mal meine Kenne zu ergänzen und hoffe damit der allgemeinen
Verständlichkeit Vorschub zu leisten...

Peter Voigt schrieb:

Am 16.12.2005 um 16:26 schrieb RalfGesellensetter


kannst du vielleicht auf der Liste aus deiner Sicht was zum Thema sagen, ...


Manche Fragen sollte man nicht stellen. Hier hast Du die Antwort:

ich wuerde das Thema hier gerne beenden.

Das konterkariert den Sinn dieser Liste; IMHO.

Ob hier z.B. Windows2000 on-topic ist, kann man ja durchaus bezweifeln.

Ich halte es aber definitiv fuer on-topic, die praktischen Implikationen
des Urheberrechts zu eroertern, um Hilfestellungen und Herangehensweisen
zu erarbeiten, wie fuer freie Software im Um-/Minenfeld der existierenden
Datensammlungen auch praktisch konkret verwertbare Sammlungen freier Inhalte
zur Seite gestellt werden koennen.
Dies umso mehr und dringlicher, als die Einschraenkungen des Urheberrecht-
gesetzes z.Zt. immer raumgreifender werden.

Nach meinem Verstaendnis ist es einer der Zielpunkte unseres Projektes,
zu erreichen, das dieses Feld eben /nicht/ mehr nur irgendwelchen Anwaelten
ueberlassen bleibt, sondern im Zuge der Foerderung von Demokratie und
Demokratieverstaendnis die konkreten praktischen Fragen/Probleme benannt
und nach Loesungen fuer die Praxis gesucht wird.

Fuer mich bleibt daher sehr wohl die Frage aktuell und on-topic, wie
an dieser Stelle (Wortlisten etc.) ein Beitrag geleistet werden kann,
ohne dasz Beitragende befuerchten zu muessen, mit 1,5 Beinen im Gefaengnis
zu stehen.

Programme und Dokumentationen koennen anders und auch neu geschrieben
werden.
Dies trifft auf englische/spanische/lateinische/... Vokabeln *nicht* zu.

Und da die jeweiligen natuerlichen Sprachen nach keinem mir bekannten
Gesetz offiziell und insbesondere im urheberrechtlichem Sinne zum
Allgemeingut erklaert werden, haben wir hier ein Problem, dem durch das
Zitieren von Paragraphen und das Verweisen auf Gesetzeskommentare oder
gar Platzverweisen von der Liste *nicht* genuege getan ist.

(Das Markenrecht ist dabei nur die andere Seite der gleichen Medaille;
vgl. z.B. der Kampf der T-elekom um "T-*".)

Disclaimer: ;-)
Die Arbeit im Wiki bleibt davon unberuehrt.

Beste Gruesze,
  Patrick



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