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Re: Eigene Vokabelhefte sollen fremdem Monopol unterliegen?



Wer sich nicht speziell für das Urheberrecht an Vokabellisten interessiert, kann diese Mail übergehen.

Am 17.12.2005 um 15:13 schrieb Patrick Willam:

Ein einzelnes Datum an sich bekommt durch den bloßen Vorgand der Einbindung in eine Datenbank *keinen* zusätzlichen urheberrechtlichen Schutz, der ihm
nicht schon vorher zusteht.

Das Herausnehmen einzelner Vokabeln aus einer Vokabelliste ist selbstverständlich unproblematisch. Das Urheberrecht meldet sich erst, sobald die Ausgangs-Liste nach den geschilderten fünf Kriterien individuelle Züge aufweist, die sich in der abgeleiteten Liste fortsetzen.

Je weniger Vokabeln übernommen werden, um so unwahrscheinlicher wird das.

Die schöpferische Leistung eine Datenbank betreffend bezieht sich auf die spezifische Auswahl, Zusammenstellung und die "Datenaufbereitung" hinsicht-
lich eines konkreten Nutzungsszenarios.

Die beabsichtigte Nutzung spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, ob die bezeichneten individuellen Züge bemerkbar sind.

Darunter fallen nach üblichem Verständnis die Gesamtheit/Summe von
a) auf die Nutzung abgestimmtes Datenmodell
b) auf die Nutzung abgestimmte Auswahl der Daten
c) auf die Nutzung abgestimmte Aufbereitung/Ergänzung der Daten
   (i.S.v. Metadaten)

Den Juristen kümmern edv-technische Kategorien wenig. Es kommt die fünf Kriterien an, die aufgelistet worden sind, um den Schutz des § 2 UrhG auszulösen.

Das zielt nach meinem Verständnis -- IANAL -- im Wesentlichen auf den
Vorgang des 'Fütterns' der Datenbank an sich ab.
Der schützenswerte Teil der "Datenaufbereitung" bezöge sich hier vor allem auf formal-technische Aspekte (Formatkonvertierungen, Suchen und Beheben
von Fehlern und Inkonsistenzen, etc.).

Die 'wesentlichen' Kosten können

- auf der Ebene der Beschaffung,

- auf der Ebene der Prüfung oder

- auf der Ebene der Darstellung

anfallen. Wie diese Vorgänge edv-technisch bezeichnet werden, spielt keine Rolle. Wesentliche Investitionen auf jeder dieser Ebenen können den Schutz nach § 87a UrhG auslösen.

Ich verstehe das so, daß die persönliche [Neu-]Eingabe und [Neu-] Redigierung von Daten eine eigene, unabhängige Investitionsleistung ist, im Unterschied zum simplen -- mehr oder weniger DV-gestützten -- Kopieren und/oder Import
von Datenbeständen.

Jein. Es spielt keine Rolle, ob und welche Investitionen aufgewendet werden, um eine Kopie der geschützten Datenbank (oder wesentlicher Teile von ihr) anzufertigen.

Es spielt lediglich eine Rolle, welche Investitionen für die Ausgangs- Datenbank aufgewendet werden mußten.

Anders liegt der Fall nur, falls man eben nicht kopiert, sondern eine eigene Datenbank erstellt (mit welchen großen oder kleinen Investitionen auch immer).

Bei Vokabellisten wird man nur in Ausnahmefällen von einer geschützten Datenbank sprechen können (vgl. das geschilderte Beispiel).

Hier ist IMHO darauf zu achten, Schutz nach Punkt I nicht mit Schutz nach
Punkt II zu verwechseln. ;-)

Zur Klarstellung.

Eine Vokabelliste kann als sog. Datenbankwerk nach § 2 UrhG oder als sog. Datenbank nach § 87a UrhG oder nach beiden Paragraphen gleichzeitig geschützt sein. In der Praxis dürfte ein Schutz nach § 87a UrhG selten anzutreffen sein.

Beide Begriffe haben wenig mit dem zu tuen, was in der EDV als Datenbank bezeichnet wird. Eine Datenbank im EDV-technischen Sinne kann sowohl ein Datenbankwerk als auch eine Datenbank oder beides gleichzeitig im rechtlichen Sinne sein, muß es aber nicht.

Das hängt nur davon ab, ob die geschilderten rechtlichen Kriterien jeweils erfüllt sind.

Läßt sich dazu eine praxisverständliche Hilfe zur Abgrenzung der beiden
Begriffe formulieren?

Kaum. Beide Begriffe beschreiben eine rechtliche Eigenschaft, deren Vorliegen im Einzelfall anhand der jeweiligen Kriterien zu prüfen ist.

Mit der Bitte um Korrektur, falls ich hier Zusammenhänge/ Bedeutungen in
ein falsches Licht gesetzt haben sollte.

Done.

Wir sollten das Thema an dieser Stelle auslaufen lassen.

Wenn wir uns das nächste Mal sehen, können wir uns über ein praktisch sinnvolles Vorgehen bei der Erstellung von Vokabellisten austauschen.

Gruß
pv



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