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Re: Ausgaben-Verwaltung und Garantie



hi,

Am 1. August 2013 23:05 schrieb Michael Höhne <mih-hoehne@web.de>:
Hallo Bjoern,

> ... Allerdings brauchst du immer den Original-Beleg und
> somit hatte dies für uns keinen Mehrwert.

Kann ich in anderem Zusammenhang bestätigen: Ich arbeite in einer
großen Gemeinschaftspraxis. in der die Überweisungsscheine
zusammen mit Arztbriefen u.ä. eingescannt werden.

Im Zweifelsfalle haben wir _immer_ die Originale vorzuweisen, wenn es
um eine Kontrolle geht. Der Scan wird bestenfalls als Indiz gewertet,
dass es einen Schein gegeben haben könnte.

Selbst unsere Anmelde- und Aufklärungsbögen werden nach dem Scannen
noch nicht entsorgt, weil bei einem möglichen Rechtsstreit der Scan
nicht gilt!

Gruß,
Michael

Ah. Ja, es hätte mich auch sehr gewundert, wenn die Finanzämter innerhalb eines Jahres ihre Auflagen fallen ließen.

Gruß,
Björn


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