Re: siehe neueste Nachricht hier ...
Hallo Michael, Hallo alle anderen
Michael schrub am Mon, 16 Jan 2012 20:12:28 +0100:
> Thus spoketh Maxx <linux@houdek.de>
> unto us on Mon, 16 Jan 2012 19:56:51 +0100:
>
> >
> > Es kommt drauf an, was ich gekauft habe. Wenn ich ein System aus
> > Hard- und Software kaufen wollte, so funktioniert das Gerät
> > offensichtlich.
> > Wenn ich aber nur die Hardware kaufe und dann gezwungen werde,
> > eine bestimmte Software dazu zu kaufen, die ich gar nicht möchte
> > - oder diese auch gegen meinen Willen zu nutzen, weil ich andere
> > Software nicht installieren kann - dann liegt ein
> > Kopplungsgeschäft vor. Das ist aber nach EU-Recht prinzipiell
> > verboten.
>
> Man mag das zwar so sehen, aber ich schätze, dass deine Ansicht
> juristisch keinen Bestand hat. Ich glaube jedenfalls nicht, dass
> man z.B. Apple zwingen kann, ein iPhone ohne Betriebssystem zu
> verkaufen.
Bei einem iPhone kaufe ich von Apple ein Gesamtprodukt. Sowohl
Software als auch Hardware stammen von der gleichen Firma und werden
so angeboten.
Wenn ich einen XYZ-Notebook kaufe, so stammt das von der Firma XYZ.
Das Windows stammt von Microsoft. Wenn ein Händler/Distributor beides
so miteinander koppelt, dass ich die Hardware von XYZ ohne die
Software von Microsoft nicht nutzen kann, so ist das juristisch
eindeutig ein Kopplungsgeschäft.
> Was uns vernünftig und richtig erscheinen mag und was sich als
> gültiges EU-Recht durchsetzt sind mitunter halt ganz verschiedene
> Dinge.
Richtig, aber hier erscheint die EU-Regelung über Kopplungsgeschäfte
durchaus vernünftig und richtig.
--
LG Maxx
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