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Re: siehe neueste Nachricht hier ...



Thus spoketh Maxx <linux@houdek.de> 
unto us on Mon, 16 Jan 2012 19:56:51 +0100:

> 
> Es kommt drauf an, was ich gekauft habe. Wenn ich ein System aus
> Hard- und Software kaufen wollte, so funktioniert das Gerät
> offensichtlich.
> Wenn ich aber nur die Hardware kaufe und dann gezwungen werde, eine
> bestimmte Software dazu zu kaufen, die ich gar nicht möchte - oder
> diese auch gegen meinen Willen zu nutzen, weil ich andere Software
> nicht installieren kann - dann liegt ein Kopplungsgeschäft vor. Das
> ist aber nach EU-Recht prinzipiell verboten.

Man mag das zwar so sehen, aber ich schätze, dass deine Ansicht juristisch
keinen Bestand hat. Ich glaube jedenfalls nicht, dass man z.B.
Apple zwingen kann, ein iPhone ohne Betriebssystem zu verkaufen.

Was uns vernünftig und richtig erscheinen mag und was sich als gültiges
EU-Recht durchsetzt sind mitunter halt ganz verschiedene Dinge.

Gruss

Michael


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	"The glory of creation is in its infinite diversity."
	"And in the way our differences combine to create meaning and
        beauty."
		-- Dr. Miranda Jones and Spock, "Is There in Truth No
                   Beauty?", stardate 5630.8


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