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Re: [OT] Gesellschaft biertrinkender Radaubrüder war: Re: Rechtsform debian Deutschland



Hallo Michael Dominok, hallo auch an alle anderen

Donnerstag, 28. September 2006 18:22 - Michael Dominok wrote:
> Hallo Matthias,
>
> On Thu, 2006-09-28 at 17:38 +0200, Matthias Houdek wrote:
> > Donnerstag, 28. September 2006 15:13 - Michael Dominok wrote:
> > > IANAL, aber nach deutschen Recht gründest Du, IMHO, schon eine
> > > GbR wenn Du Dich mit 'nem Kumpel verabredest 'n Kasten Bier zu
> > > kaufen um den dann gemeinsam auszutrinken...
> >
> > Nö, eher eine "Gemeinschaft nach Bruchteilen" (§§ 741 ff BGB), da
> > es sich ja nur um einen Gegenstand handelt. Wenn man dazu aber
> > evtl. noch gemeinsam Toastbrot, Würste, Ketchup und einen
> > Einweggrill für eine Sommer-Abschluss-Grillparty kauft, dann würde
> > kurzzeitig eine GbR bestehen. ;-)
>
> OK, ich lass' mich auf die Tintenpisserei ein. 8-)
> Möchte doch vermeiden das die nächste "GbR-Gründung" lediglich eine
> Illusion bleibt...
>
> Gut, die übliche Gebinde-Größe bei Bier ist wohl _ein_ Kasten Bier.
> Aber schließlich besteht dieser doch aus 11-20 einzelnen Flaschen.
> Kann man denn da noch von _einem_ Gegenstand reden?

Wenn man die Flaschen aufteilt, hat man kein Problem mehr mit dem 
Eigentum. Dann bedarf es keiner juristischen, übergeordneten "Person" 
mehr, um alles rechtlich sauber darzustellen.

Aber wenn man sich die Flaschen teilt (also jeder aus jeder 
trinkt) ... ;-)

-- 
Gruß
                MaxX

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