[OT] Gesellschaft biertrinkender Radaubrüder war: Re: Rechtsform debian Deutschland
Hallo Matthias,
On Thu, 2006-09-28 at 17:38 +0200, Matthias Houdek wrote:
> Donnerstag, 28. September 2006 15:13 - Michael Dominok wrote:
> > IANAL, aber nach deutschen Recht gründest Du, IMHO, schon eine GbR
> > wenn Du Dich mit 'nem Kumpel verabredest 'n Kasten Bier zu kaufen um
> > den dann gemeinsam auszutrinken...
>
> Nö, eher eine "Gemeinschaft nach Bruchteilen" (§§ 741 ff BGB), da es
> sich ja nur um einen Gegenstand handelt. Wenn man dazu aber evtl. noch
> gemeinsam Toastbrot, Würste, Ketchup und einen Einweggrill für eine
> Sommer-Abschluss-Grillparty kauft, dann würde kurzzeitig eine GbR
> bestehen. ;-)
OK, ich lass' mich auf die Tintenpisserei ein. 8-)
Möchte doch vermeiden das die nächste "GbR-Gründung" lediglich eine
Illusion bleibt...
Gut, die übliche Gebinde-Größe bei Bier ist wohl _ein_ Kasten Bier. Aber
schließlich besteht dieser doch aus 11-20 einzelnen Flaschen. Kann man
denn da noch von _einem_ Gegenstand reden?
Die oben genannten Gegenstände könnten ja auch Teil _eines_ Grill-Sets
sein.
Und das es zum "Bruchteilen" kommt wollen wir doch wohl nicht
hoffen ....
Cheers
Michael
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