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Re: MPlayer - rechtlich ok?



 Von Frank Küster <frank@debian.org>:

> >   Wer jedoch nach Gesetzestexten und Urteilen im Netz sucht, wird
> >   die
> > Folgen der juristischen Beratungsprohibition spüren. Auf diese Weise
> > ist es für viele oft unmöglich, den meist existierenden juristischen
> > Hebel zu finden, um gegen erlittenes oder drohendes Unrecht vorgehen
> > zu können. 
> 
> Das halte ich für falsch.  Kommentierte oder einfach nur auflistende
> Sammlungen von Urteilen und Gesetzestexten gibt es zu verschiedenen
> Gebieten zuhauf, etwa von Interessenverbänden.  Verboten ist eine
> konkrete Beratung, und das ist wohl auch gut so - am Ende klagt sonst
> noch jemand gegen den Anwalt "Aber es stand doch so im Netz".

Ja, für Standardprobleme gibt's im Netz eine ganze Menge (und deshalb
nicht so sehr nötig9, für alles andere so gut wie gar nichts. Zum
Beispiel hatte ich mit zwei Kollegen nichts Brauchbares zu speziellen
Fragen ders Vereinasrechts gefunden (zu Schweigen von Gesetzestexten).
Da blieb nur die eigene Kombinations- und Denkfähigkeit. Ich für meinen
Teil halte nichts von Vorschriften zur beruflichen Besitzstandswahrung
(diplomierte Elektrotechniker durften (dürfen?) keine Computer
reparieren, Musikinstrumente unterrichten darf jeder, obwohl das mit das
Komplexeste und Heikelste ist, was es gibt) -- höchsten bei Ärzten; aber
gerade bei denen: kennt jemand von euch den Inhalt des hypokratischen
Eides, den jeder Arzt ablegen muß und hat diesen gar an der Realität
gemessen?

> > [...] Und mir scheint es -- um es noch
> > einmal, jetzt negativ ausgedrückt, zu wiederholen, daß vielen
> > Juristen die Fähigkeit des aktiven Denkens abgeht, die notwendig
> > ist, um ungewohnte Verknüpfungen zwischen Gesetzestexten und
> > Situationen zu erzeugen. 
> 
> Es gibt mit Sicherheit viele unfähige Juristen.  Möglicherweise ist
> die

Es war nicht meine Absicht, Juristen global Unfähigkeit zu bescheinigen.
Meine Absicht war, auf einen Aspekt der Jurisprudenz hinzuweisen, der
vermutlich sogar an den Unis nicht erkannt wird.

> Aber das beantwortet nicht meine Frage, was du mit dem "Gesetz für das
> Kleingedruckte" meinst, oder wo das mit der Sprache steht.
(...)
> > Als Beispiel, daß es das überhaupt gibt (viel Zeit zu suchen, habe
> > ich jetzt nicht):
> > http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1292478,cc=000000159100012924781Q7d8i.html
> 
> Und was soll das Beispiel zeigen?  Es zeigt doch nur, dass der BGH

Wo das mit der Sprache steht, habe ich keine Zeit und Lust zu suchen.
Auch meine ich nix sonst außer dem schon Geschriebenen zu dem Gesetz
über das Kleingedruckte. Mit dem Link wollte ich nur und genau
nachweisen, daß es das gibt. Also, es gibt juristisch das Kleingedruckte
und das meint auch nicht die Schriftgröße. Dieses für Softwarelizensen
singulär ausschließen zu wollen, bedarf keines weiteren Kommentars.

> > Es ist zusätzlich ein Unding, daß Gesetzestexte im Netz nicht sofort
> > auffindbar sind.
> 
> Da hat Deutschland in der Tat großen Nachholbedarf.  Anderswo ist das
> z.T. schon besser.

ALLE Gesetzestexte gehören LEICHT auffindbar VOLLSTÄNDIG ins Netz
gestellt.

> Gruß, Frank

     Einen zurück,  Gerhard



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