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Re: MPlayer - rechtlich ok?



Gerhard Wolfstieg <gw@wolfstieg.com> wrote:

>  Von Elias Gerber <egerber@gmx.net>:
>
>> Hab den Thread hier nur mitgelesen, aber diese Aussage interessiert
>> mich doch  noch. Hast du dafür eine Quelle die ein bisschen mehr in
>> die Details geht? Oder bist du selber so ein Rechtsverdreher der sich
>> damit auskennt?
>
> Dafür muß man kein Jurist sein:  das mit dem englischen Text ist
> einfach, weil es genau dafür ein Gesetz gibt; die Sache mit dem
> Kleingedrucken ergibt sich aus der Existenz des Gesetzes über das
> Kleingedruckte notfalls in Verbindung mit dem Rechtsprinzip der
> Verhältnismäßigkeit.

Ich weiß von keinem "Gesetz über das Kleingedruckte".  Auch was die
Sprache angeht, wüsste ich gerne welche Vorschrift du meinst, aber ich
habe auch sowas im Kopf.


Eines allerdings ist klar: Wenn man einen Vertrag abschließt, dann
schließt man ihn zu den Bedingungen ab, die in eben diesem Vertrag
vereinbart sind (schriftlich, mündlich oder implizit), und man schließt
ihn mit einer Person ab (i.d.R. der Händler).  Wenn dann in der Packung
noch irgendwas drin ist, dem man nochmals zustimmen soll, und zwar
gegenüber einer dritten Person (etwa dem Hersteller), so ist das sehr
problematisch.  Entweder ist es einfach nichtig, oder aber der Händler
hat nicht korrekt über das informiert, was gekauft wurde. 

Was im Einzelfall eher zutrifft, sollte man zumindest in einer
Rechts-Mailingliste oder -Newsgroup klären, wenn nicht mit einem Anwalt
oder der Rechtsabteilung der Universität.

Gruß, Frank
-- 
Frank Küster
Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich
Debian Developer



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