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Re: MPlayer - rechtlich ok?



Gerhard Wolfstieg <gw@wolfstieg.com> wrote:

>  Von Frank Küster <frank@debian.org>:
>
>> > Dafür muß man kein Jurist sein:  das mit dem englischen Text ist
>> > einfach, weil es genau dafür ein Gesetz gibt; die Sache mit dem
>> > Kleingedrucken ergibt sich aus der Existenz des Gesetzes über das
>> > Kleingedruckte notfalls in Verbindung mit dem Rechtsprinzip der
>> > Verhältnismäßigkeit.
>> 
>> Ich weiß von keinem "Gesetz über das Kleingedruckte".  Auch was die
>> Sprache angeht, wüsste ich gerne welche Vorschrift du meinst, aber ich
>> habe auch sowas im Kopf.
>> 
>> 
>> Eines allerdings ist klar: Wenn man einen Vertrag abschließt, dann
>> schließt man ihn zu den Bedingungen ab, die in eben diesem Vertrag
>> vereinbart sind (schriftlich, mündlich oder implizit), und man
>> schließt ihn mit einer Person ab (i.d.R. der Händler).  Wenn dann in
>> der Packung noch irgendwas drin ist, dem man nochmals zustimmen soll,
>> und zwar gegenüber einer dritten Person (etwa dem Hersteller), so ist
>> das sehr problematisch.  Entweder ist es einfach nichtig, oder aber
>> der Händler hat nicht korrekt über das informiert, was gekauft wurde. 
>
> Klauseln in einem unterschriebenen Vertrag können unwirksam sein, wenn
> sie geltenden Gesetzen widersprechen

Das ist sicherlich richtig - es enthält ja auch die für richtige
juristische Aussagen typische "kommt-drauf-an-Klausel": Sie *können*
unwirksam sein.

> -- und unter den Folgen für das
> Kleingedruckte fallen.

Was meinst du damit?  Die Schriftgröße an sich ist juristisch
irrelevant. 

>   Wer jedoch nach Gesetzestexten und Urteilen im Netz sucht, wird die
> Folgen der juristischen Beratungsprohibition spüren. Auf diese Weise ist
> es für viele oft unmöglich, den meist existierenden juristischen Hebel
> zu finden, um gegen erlittenes oder drohendes Unrecht vorgehen zu
> können. 

Das halte ich für falsch.  Kommentierte oder einfach nur auflistende
Sammlungen von Urteilen und Gesetzestexten gibt es zu verschiedenen
Gebieten zuhauf, etwa von Interessenverbänden.  Verboten ist eine
konkrete Beratung, und das ist wohl auch gut so - am Ende klagt sonst
noch jemand gegen den Anwalt "Aber es stand doch so im Netz".

> [...] Und mir scheint es -- um es noch
> einmal, jetzt negativ ausgedrückt, zu wiederholen, daß vielen Juristen
> die Fähigkeit des aktiven Denkens abgeht, die notwendig ist, um
> ungewohnte Verknüpfungen zwischen Gesetzestexten und Situationen zu
> erzeugen. 

Es gibt mit Sicherheit viele unfähige Juristen.  Möglicherweise ist die
Zahl der unfähigen Juristen unter denen, die für Normalsterbliche als
Rechtsberater in Frage kommen, sogar ungewöhnlich hoch (im Vergleich zu
dem, was man rein statistisch ohnehin erwartet), weil gute Juristen
gerne zum Staat oder in Großkanzleien mit Großkunden gehen.

Aber das beantwortet nicht meine Frage, was du mit dem "Gesetz für das
Kleingedruckte" meinst, oder wo das mit der Sprache steht.

> Weil viele nicht wissen, was es gibt, scheint mir ausnahmsweise hier der
> richtige Ort, dem Thema mal einen Thread zu widmen. Sonst kommt noch
> nicht einmal jemand auf die Idee, zu einer Rechts-ML rüberzulaufen.
>
> Als Beispiel, daß es das überhaupt gibt (viel Zeit zu suchen, habe ich
> jetzt nicht):
> http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1292478,cc=000000159100012924781Q7d8i.html

Und was soll das Beispiel zeigen?  Es zeigt doch nur, dass der BGH
entschieden hat, dass die Versicherung hier entscheidende
Vertrags(neben?)pflichten verletzt hat und sich daher nicht auf den
Ausschluss der asiatischen Türkei berufen kann.

Ich werde das Urteil nicht nachlesen, aber wahrscheinlich reicht allein
das BGB dafür aus, möglicherweise das Kfz-Pflichtversicherungsgesetz
(oder wie es genau heisst) und evtl. weitere spezielle Gesetze über das
Versicherungswesen. 

Für den Fall von Software-Lizenzen (oder Kaufverträgen über
Softwareprodukte) sehe ich hier überhaupt keine Relevanz.

> Es ist zusätzlich ein Unding, daß Gesetzestexte im Netz nicht sofort
> auffindbar sind.

Da hat Deutschland in der Tat großen Nachholbedarf.  Anderswo ist das
z.T. schon besser.

Gruß, Frank
-- 
Frank Küster
Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich
Debian Developer



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