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Re: MPlayer - rechtlich ok?



 Von Frank Küster <frank@debian.org>:

> > Dafür muß man kein Jurist sein:  das mit dem englischen Text ist
> > einfach, weil es genau dafür ein Gesetz gibt; die Sache mit dem
> > Kleingedrucken ergibt sich aus der Existenz des Gesetzes über das
> > Kleingedruckte notfalls in Verbindung mit dem Rechtsprinzip der
> > Verhältnismäßigkeit.
> 
> Ich weiß von keinem "Gesetz über das Kleingedruckte".  Auch was die
> Sprache angeht, wüsste ich gerne welche Vorschrift du meinst, aber ich
> habe auch sowas im Kopf.
> 
> 
> Eines allerdings ist klar: Wenn man einen Vertrag abschließt, dann
> schließt man ihn zu den Bedingungen ab, die in eben diesem Vertrag
> vereinbart sind (schriftlich, mündlich oder implizit), und man
> schließt ihn mit einer Person ab (i.d.R. der Händler).  Wenn dann in
> der Packung noch irgendwas drin ist, dem man nochmals zustimmen soll,
> und zwar gegenüber einer dritten Person (etwa dem Hersteller), so ist
> das sehr problematisch.  Entweder ist es einfach nichtig, oder aber
> der Händler hat nicht korrekt über das informiert, was gekauft wurde. 

Klauseln in einem unterschriebenen Vertrag können unwirksam sein, wenn
sie geltenden Gesetzen widersprechen -- und unter den Folgen für das
Kleingedruckte fallen.
  Wer jedoch nach Gesetzestexten und Urteilen im Netz sucht, wird die
Folgen der juristischen Beratungsprohibition spüren. Auf diese Weise ist
es für viele oft unmöglich, den meist existierenden juristischen Hebel
zu finden, um gegen erlittenes oder drohendes Unrecht vorgehen zu
können. Wer keine Ahznung davon hat, daß bestimmte Gesetze vorhanden
sind und vor allem deren Kombination möglich ist, kann auch gar nicht
auf die Idee kommen, sich zu wehren. Und mir scheint es -- um es noch
einmal, jetzt negativ ausgedrückt, zu wiederholen, daß vielen Juristen
die Fähigkeit des aktiven Denkens abgeht, die notwendig ist, um
ungewohnte Verknüpfungen zwischen Gesetzestexten und Situationen zu
erzeugen. Das ist eben kein unkreativer Erkenntnisvorgang. (Beim letzten
Satz ist es unzulässig, mir eine Wertung zu uinterstellen.)

Ich habe partiell ein abartiges Gedächtnis und einen kreativen "Job" --
zur Erklärung ...

Weil viele nicht wissen, was es gibt, scheint mir ausnahmsweise hier der
richtige Ort, dem Thema mal einen Thread zu widmen. Sonst kommt noch
nicht einmal jemand auf die Idee, zu einer Rechts-ML rüberzulaufen.

Als Beispiel, daß es das überhaupt gibt (viel Zeit zu suchen, habe ich
jetzt nicht):
http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1292478,cc=000000159100012924781Q7d8i.html

Es ist zusätzlich ein Unding, daß Gesetzestexte im Netz nicht sofort
auffindbar sind.

     Gruß,  Gerhard



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