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Re: OT: Anwalts-Hochdeutsch, Dolmetscher gesucht



On Son, 2003-09-14 at 13:30, Wolfgang Bornath wrote:
> Simon Brandmair schrieb am Sun, 14 Sep 2003 12:03:56 +0200:
> 
> >> Ich folgere: DVDs sind kopiergeschützt. Angenommen der Kopierschutz
> >> gelte als unwirksam, dann wäre das Kopieren für private Zwecke
> >> erlaubt. Wäre nun der Kopierschutz wirksam, so wäre (nach obiger
> >> Aussage) jegliche Nutzung, damit auch das Ansehen, verboten.
> >
> >Ja. Das würde ich auch so sehen. Aber: nicht jedes Ansehen ist
> >verboten. Sondern nur das, das vom "Rechtsinhaber nicht genehmigt" (§
> >95a UrhG) wurde. Darunter fällt sicher nicht das bloße Abspielen im
> >DVD-Player. Somit muss man sich überlegen, ob nicht der Vertreiber von
> >DVDs die Umgegehung des Kopierschutzes mittels libdvdcss (auch
> >stillschweigend) genehmigt hat.
> 
> Nein. Darunter fällt die Nutzung durch alle Massnehmen, die das Kopieren
> erlauben würden, also auch libdvdcss. Generell: Eine mit einem
> Spielfilm oder sonstigem Unterhaltungswert gefüllte DVD ist ein
> Unterhaltungsdatenträger und wird üblicherweise in einem Gerät der
> Unterhaltungselektronik abgespielt. Wenn das unter der
> neuen Verordnung funktioniert, ist alles in Ordnung. Ein Linux-PC ist in
> den Augen der Verordnung kein übliches Gerät der
> Unterhaltungselektronik.
> 
> [...]
> 
> Aber zurück zur Diskussion: Wenn jemand seinen PC als Multimedia-Station
> benutzt, ist er halt dumm dran. Ich schaue mir meine DVDs immer noch auf
> einem großen Bildschirm an, nicht auf einem kleinen 19-Zöller.

Das gilt dann aber nicht nur für Linux-DVD-Abspiel-PCs, sondern auch für
WinDVD und Konsorten - denn ohne Entschlüsselung kommt kein Bild auf den
Monitor...

-- 
Michael Hierweck
EDV-Serviceteam
http://www.edv-serviceteam.net



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