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Re: OT: Anwalts-Hochdeutsch, Dolmetscher gesucht



Simon Brandmair schrieb am Sun, 14 Sep 2003 12:03:56 +0200:

>> Ich folgere: DVDs sind kopiergeschützt. Angenommen der Kopierschutz
>> gelte als unwirksam, dann wäre das Kopieren für private Zwecke
>> erlaubt. Wäre nun der Kopierschutz wirksam, so wäre (nach obiger
>> Aussage) jegliche Nutzung, damit auch das Ansehen, verboten.
>
>Ja. Das würde ich auch so sehen. Aber: nicht jedes Ansehen ist
>verboten. Sondern nur das, das vom "Rechtsinhaber nicht genehmigt" (§
>95a UrhG) wurde. Darunter fällt sicher nicht das bloße Abspielen im
>DVD-Player. Somit muss man sich überlegen, ob nicht der Vertreiber von
>DVDs die Umgegehung des Kopierschutzes mittels libdvdcss (auch
>stillschweigend) genehmigt hat.

Nein. Darunter fällt die Nutzung durch alle Massnehmen, die das Kopieren
erlauben würden, also auch libdvdcss. Generell: Eine mit einem
Spielfilm oder sonstigem Unterhaltungswert gefüllte DVD ist ein
Unterhaltungsdatenträger und wird üblicherweise in einem Gerät der
Unterhaltungselektronik abgespielt. Wenn das unter der
neuen Verordnung funktioniert, ist alles in Ordnung. Ein Linux-PC ist in
den Augen der Verordnung kein übliches Gerät der
Unterhaltungselektronik.

Ich glaube, interessant wird es erst, wenn die ersten DVD-Brenner fürs
Wohnzimmer in den Massenmarkt kommen. Dann geht nämlich das Kopieren der
DVDs erst richtig los. Das, was heute mit PCs gemacht wird, ist eine
Kleinigkeit dagegen.

Aber zurück zur Diskussion: Wenn jemand seinen PC als Multimedia-Station
benutzt, ist er halt dumm dran. Ich schaue mir meine DVDs immer noch auf
einem großen Bildschirm an, nicht auf einem kleinen 19-Zöller.

wobo



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