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Re: OT: Anwalts-Hochdeutsch, Dolmetscher gesucht



On Sun, 14 Sep 2003 11:50:07 +0200, Michael Hierweck wrote:

> On Son, 2003-09-14 at 10:11, Simon Brandmair wrote:
>> On Sun, 14 Sep 2003 09:40:07 +0200, Peter Schubert wrote:
>> 
>> > Hallo Leute,
>> > leider finde ich den Thread nicht mehr, wo der Link das erste mal kam.
>> > http://www.dr-bahr.com/faq/faq_neuesurheberrecht.phpAber.. kann ich nun
>> > libdvdcss noch benutzen, um meine selbst gekauften und selbst bezahlten
>> > DVDs ansehen zu können, *aber eben nur zu diesem Zweck*, oder kann ich
>> > nicht?!
>> > 
>> > 
>> Eine vollständige Antwort hab ich nicht gefunden, aber ein paar
>> Ueberlegungen:
>> 1. Die Vorschrift zum Schutz technischer Maßnahmen (§95a UrhG) untersagt
>> nicht nur das Kopieren eines geschützten Werks, sondern jede Art der
>> Nutzung. Also fällt auch das bloße Anschauen unter diese Vorschrift.
> 
> Ich folgere: DVDs sind kopiergeschützt. Angenommen der Kopierschutz
> gelte als unwirksam, dann wäre das Kopieren für private Zwecke erlaubt.
> Wäre nun der Kopierschutz wirksam, so wäre (nach obiger Aussage)
> jegliche Nutzung, damit auch das Ansehen, verboten.

Ja. Das würde ich auch so sehen. Aber: nicht jedes Ansehen ist verboten.
Sondern nur das, das vom "Rechtsinhaber nicht genehmigt" (§ 95a UrhG)
wurde. Darunter fällt sicher nicht das bloße Abspielen im DVD-Player.
Somit muss man sich überlegen, ob nicht der Vertreiber von DVDs die
Umgegehung des Kopierschutzes mittels libdvdcss (auch stillschweigend)
genehmigt hat.

Simon



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