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Re: OT: Anwalts-Hochdeutsch, Dolmetscher gesucht



Michael Hierweck schrieb am 14 Sep 2003 11:41:02 +0200:

>jegliche Nutzung, damit auch das Ansehen, verboten. Somit wäre per
>13.09. die Geschäftsgrundlage für den Kauf jeglicher kopiergeschützter
>DVDs entfallen und das Geschäft (der Kauf) kann rückgängig gemacht
>werden.
>
>Lasst uns also Monatg all unsere DVDs in den Handel zurückbringen.

Mal abgesehen von sonstigen Fragen, wenn überhaupt, bezöge sich das auf
den Kauf ab 15.9.2003. Vorher konntest Du anschauen. Also war ein Kauf
vorher korrekt.

Ausserdem kannst Du doch anschauen. Du musst nur die legalen Massnahmen
dazu benutzen, also z.B. einen DVD-Player (einen, den man beim
Hanyvertrag dazu bekommt).

Das Anschauen per Computer ist nach dem Wortlaut der Verordnung dann
verboten, wenn Du zum Knacken des Kopierschutzes ein Software- un/oder
Hardwaremittel benutzen musst. Beim DVD-Player im Wohnzimmer ist das
nicht nötig, also ist es auch nicht verboten.

Das Gleiche gilt z.B. für Audio-CDs, die durch irgendwelche Massnahmen
nicht mehr im CD-Laufwerk des PCs laufen aber in einem üblichen
CD-Spieler (Stereoanlage, etc) noch funktionieren.

wobo



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