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Re: OT: Anwalts-Hochdeutsch, Dolmetscher gesucht



Am Son, 2003-09-14 um 09.35 schrieb Peter Schubert:
> Hallo Leute,
> leider finde ich den Thread nicht mehr, wo der Link das erste mal kam.
> http://www.dr-bahr.com/faq/faq_neuesurheberrecht.phpAber..
> kann ich nun libdvdcss noch benutzen, um meine selbst gekauften und 
> selbst bezahlten DVDs ansehen zu können, *aber eben nur zu diesem 
> Zweck*, oder kann ich nicht?!
> 
Hallo Peter,
wenn auf einen Kopierschutz deutlich hingewiesen wird darf man keine
Anstrengungen unternehmen, den Kopierschutz zu umgehen. Ohne diesen
Hinweis kann ein Normalbuerger jedoch nicht wissen, ob ein Kopierschutz
vorhanden ist oder nicht. Selbst wenn, es ist nicht strafbar! 
Die rein private Verwendung von libdvdcss darf also weder Polizei noch
Staatsanwalt interessieren.

Zivilrechtlich hat der Hersteller aber einen Schadenersatzanspruch, den
er jedoch beweisen muss. Erst mal muss er herausfinden was Du machst.
Dann muss er beweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist, weil Du die
legal gekaufte DVD nicht, wie von ihm vorgesehen, in einem dedizierten
DVD-Player, sondern zwar verbotenerweise aber nicht strafbewehrt, auf
Deinem PC angeschaut hast. 

Stell Dir mal die Schlagzeile vor:
 
10 000 Euro Schadenersatzforderung vom Hersteller weil Kunde legal
gekaufte DVD am PC anschauen wollte

Nach der Schlagzeile wird der CD- und DVD-Markt doch voellig einbrechen!
Das kann sich kein Hersteller leisten! 
Dank an unsere Regierung und Gesetzgeber, dass sie widerstanden haben
und uns nicht kriminalisieren.

Nach meiner Meinung versuchen die Lobbyisten schon eine neuen Form von
Zensur! Nur wer reich ist und das Geld fuer stand-alone DVD-Player hat
soll legalen Zugang zu verfilmter Literatur erhalten. Wer sich nur ein
All-in-one Geraet leisten kann (PC) soll wegen seiner Armut, wenn es
nach der Interessenslage der Unterhaltungsindustrie geht, gleich
kriminalisiert werden. Gluecklicherweise hat der Gesetzgeber diesen Akt
der Kriminalisierung noch!!! aussen vor gelassen. 

Cu
-- 
Hugo Wau <hugowau@freenet.de>

Ceterum censeo Georgio daddelyudendum esse



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