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Re: Paketverwaltung (OT)



On Sun, Dec 08, 2002 at 10:47:57PM +0100, Michael Scheiba wrote:

> Moin,

Hallo Michael,

> On Sun, 2002-12-08 at 21:45, Matthias Hentges wrote:
> [...]
> > Deine Argumente sind haltlos, weil nicht auf mein Posting bezogen.
> > Wer öffentlich zugibt eine *Straftat* zu begehen sollte darüber
> > nachdenken dieses besser anonym zu machen. Das war die Kernaussage von
> > mir, die Du aber anscheinend nicht begriffen hast.
> 
> reality-check, bitte. p2p != Straftat. Nicht das ich gutheissen will,
>...

Ich glaube du brauchst einen reality-check:

Die "Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" wird laut
Paragraph 106 Urheberrechtsgesetz "mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

> was da so alles getauscht wird, aber nichtsdestotrotz ist es "nur" eine
> Verletzung des Urheberrechts und _keine_ Straftat. Genauso wie dieser
>...

Doch, es ist beides, der oben zitierte Paragraph steht in den
strafrechtlichen Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes.

> Gruesse,
> 
>  Michael

Gruss
Adrian

-- 

       "Is there not promise of rain?" Ling Tan asked suddenly out
        of the darkness. There had been need of rain for many days.
       "Only a promise," Lao Er said.
                                       Pearl S. Buck - Dragon Seed



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