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[Debian]:Re: Privatsphäre (was: Re: Betriebssysteme )



* Michelle Konzack (starone@cybercable.fr) [000524 17:55]:
> At 21:44 23.05.2000 +0200, Michael Lestinsky you wrote
> --------> This was the original Message:
> >Am 23.05.'00 schrieb Michelle Konzack:
> >> Die Message ist direkt an das Forum oder eine Person gerichtet 
> >> und somit ist der juristische Partner das Forum odr die Person.
> >
> <snip>
> 
> Das stimmt nicht ganz, denn in deinem Beispiel is die Demonstation 
> öffentliches Recht. Und ich WILL ja gerade, das es bekannt wird.
>
Wie ich auch privat schon schrieb, hat das alles nichts mit öffentlichem
Recht zu tun. Und das Forum ist kein juristischer Partner.

Erklärung:
Man unterscheidet Privatrecht, dazu zählen die Beziehungen der
Rechtssubjekte untereinander, also in erster Linie BGB, aber auch die
Spezialrechte für bestimmte Personenkreise wie z.B. HGB.
Der Gegensatz dazu ist das öffentliche Recht, dazu zählt etwa das Strafrecht
oder das Prozeßrecht.
Was hier in diesen völligen Wust aus Pseudofachbegriffen offensichtlich noch
hineingemengt wurde, ist die Vermischung von Körperschaften öffentlichen
Rechts und Personen. Nun sind Körperschaften öffentlichen Rechts ja
auch juristisch auch Personen, das hat aber überhaupt nichts mit den hier
diskutierten Gegebenheiten zu tun.

\begin{Kleiner Exkurs:}
Es gibt im Recht (Ich rede jetzt nur vom Römisch-germanischen Recht, das
mehr oder minder ähnlich in Deutschland und Österreich gilt im Code Civil
ist es wohl ähnlich, da kann ich aber keine AUssagen machen.)
Rechtssubjekte, die Träger von Rechten und Pflichten sein können. Dabei
unterscheidet man zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen.
Natürliche Personen sind die Menschen vom Zeitpunkt ihrer Geburt an (mit
Ausnahmen zugunsten des nasciturus im Erbrecht), diese verfügen je nach
Alter (nicht nur aber das häufigste Kriterium) über unterschiedliche
Geschäfts- oder deliktfähigkeit. Zusätzlich gibt es juristische Personen.
Das sind Zusammenschlüsse verschiedener Personen (auch weiterer
juristischer) zu einem Rechtssubjekt, das auf unterschiedliche Weise nach
außen vertreten werden kann. Dazu sind insbesondere die Gesellschaften des
Handelsrechts (in Abstufungen, da gibt es auch noch Annäherungen an die
juristische Person) oder die Vereine zu zählen. Und eben auch Körperschaften
des öffentlichen Rechtes, wozu die Gebietskörperschaften wie Gemeinden oder
Länder aber auch teilweise die Religionsgemeinschaften gehören.
\end{Kleiner Exkurs}

So, Verträge kommen durch Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen
zustande. Das Forum ist offensichtlich keine Person, die eine Erklärung
abgeben kann. (Wir brauchen nicht über die technische Seite der
Willenserklärung zu streiten, das wäre erheblich länger als oben, 
es gibt bereits keine Person!)

Das heißt ein evtl. Schutz ist nur außerhalb von Vertragsbeziehungen zu
suchen. Da kommt das Urheberrecht in Frage. Allerdings hat man mit dem
Schicken der Nachricht in eine öffentliche Liste seinen Text veröffentlicht
und kann damit zumindest Zitaten, die vom Urheberrecht gedeckt werden nichts
mehr entgegensetzen. Auch eine Kopie zum privaten Gebrauch ist nicht
verhinderbar. Die Verwendung der Texte in wissenschaftlichen Arbeiten
ebenso. (Etwa: "Die Verbreitung von Halbwissen und die besondere Vehemenz
der Autoren bei dieser Tätigkeit" und dann einige Belege aus diesem Thread)

> 
> Ich könnet auf persönlichkeitsschutz bestehen.
> Ich bekommen in meinen täglichenb 800-1400 Mails über
> 100 SPAM's, die über NEWS-Listen meine e-mail tracen.
> 
Spams haben nichts mit Persönlichkeitsschutz zu tun. Persönlichkeitsschutz
schützt Dich vor der Verbreitung von Photos von Dir oder Berichten über Dein
Leben. Wobei da für Personen des öffentlchen Lebens oder des öffentlichen
Interesses natürlich Ausnahmen, wenn auch keine gernzenlosen, bestehen. 
Die neuere Judikatur ist da den Medien gegenüber allerdings nicht mehr so
tolerant. 

Spams lassen sich analog zu unverlangten Werbeanrufen oder Faxen über das
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und die entsprechende Judikatur
problemlos abhandeln, lediglich die Verfolgung der Täter ist, hm, schwierig.

> Grundsätzlich müßte ich mich für die mail2news einverstanden erklären.
>
Nein, der mail2news gehört zu der Liste, es ist IMHO zumutbar,
daß Du sowas weißt, wenn Du eine eher technisch orientierte Liste liest.
Es läuft hier auch regelmäßog die Frage nach dem Archiv der Liste durch.
Wenn Du keine Ahnung hast und trotzdem mitmachst ist das eher Dein Problem.

Grundsätzlich würde ich es begrüßen, wenn Du Dir bei der Aufstellung von
Behauptungen über Gebiete, bei denen Du offensichtlich nicht auf der Höhe
des eigentlich erforderlichen Wissens bist, etwas Zurückhaltung auferlegen
würdest. Hier lesen über 700 Leute mit, da besteht doch die Gefahr, daß bei
der häufigen juristischen Unbedarftheit der Bevölkerung der eine oder andere
Deine Thesen für bare Münze nimmt.
Daher auch die etwas längliche Antwort, allmählich wurde es zu schlimm, was
hier geschrieben wurde.

Schönen Gruß
Matthias

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