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Re: [Debian]:Betriebssysteme



At 17:12 22.05.2000 +0200, Bernd Brodesser you wrote
--------> This was the original Message:
>* Michelle Konzack schrieb am 22.Mai.2000:
>
>> In diesem Sinne verstößt die Veröffenlichung nicht nur gegen die Netiquette
>> sondern auch gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis.
>
>Nein, eben nicht, denn es hat ja kein Postbote die Mail
>veröffentlicht, sondern der Aderessat, und der darf das. Ob es gegen
>andere Gesetze verstößt, (Geheimnisverat ;)) vermag ich nicht zu
>beurteilen.
>
>Nichtsdestotrotz ist es ein übler Verstoß gegen die Netiquette.
>
>Bernd

Das gillt auch für den Sender des Briefes oder der E-Mail...

Es gibt ja sogar einige Leute, die in ihrer Signatur daraufhinweisen, 
das die E-Mails nicht weiterverwendet oder veröffentlicht werden dürfen.

Das ist juristisch bindend !!!
Außerdem gilt das nicht nur für persönlich gerichtete E-Mails sondern 
auch an Foren gerichtete Messages. Das heißt, Journalisten und Reporter 
dürfen Zuhören und dumm gucken, aber nichts anfangen.

Das Gesetzt zum Schutz der Privatsphäre (auch Politiker) gibt es erste 
seit Sommer lezten Jahres (August/September oder so)

Michelle

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Linux rebootet man in drei Fällen: 
Neuer Kernel, neue (Board-)Hardware, Stromausfall....

Aber Windows rebootet man auch in drei Fällen: 
Schutzverletzung, Bluescreen, keinen Bock...

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