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Re: skolelinux und der schulalltag



Hallo Lars,

am Montag, 22. März 2004 10:39 hast du geschrieben:

> Nur wenn ich einen deutschsprachigen Schulserver installiere, dann will
> ich auch ein deutschsprachiges Handbuch.
> Kleiner Tip:
> http://www.drkoenig.de/kanzlei/publik/aufs35.htm

Man sollte folgende Sachverhalte unterscheiden, die rechtlich wenig 
miteinander zu tuen haben:

1. Verkauf von Software
2. Installation von Software gegen Entgelt
3. unentgeltliche Entwicklung und Verbreitung Software (Open Source)

Wer in Deutschland für die Produktion/Lieferung von Software Geld verlangt, 
hat im Regelfall ein deutsch-sprachiges Handbuch vorzulegen.

Wer sich darauf beschränkt, Software gegen Entgelt zu installieren, ohne die 
zu installierende Software zu liefern, braucht nur dann ein 
deutsch-sprachiges Handbuch vorlegen, wenn er bei der Vertragsgestaltung 
nicht aufgepaßt hat.

Wer Open Source Software entwickelt und zur allgemeinen unentgeltlichen 
Benutzung frei gibt, ist im Regelfall nicht verpflichtet ein 
deutsch-sprachiges Handbuch vorzulegen. 

Diese Fallgruppe beschreibt die rechtliche Situation der Entwickler von 
Skolelinux.

Der von dir zitierte Link befaßt sich nur mit der ersten Fallgruppe, d.h. mit 
der Frage, wie die Rechtslage aussieht, wenn Software gegen Entgelt verkauft 
wird. Die beiden anderen Fallgruppen werden nicht angesprochen.

Ich halte diese Klarstellung für wichtig.

Eine ganz andere Frage ist natürlich, dass ein deutsch-sprachiges Handbuch zur 
Skolelinux dazu gehören sollte. Da gebe ich dir völlig recht. Aber eben nicht 
aus juristischen Erwägungen heraus.

Gruß
Peter Voigt











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