Re: skolelinux und der schulalltag
Hallo Lars,
am Montag, 22. März 2004 10:39 hast du geschrieben:
> Nur wenn ich einen deutschsprachigen Schulserver installiere, dann will
> ich auch ein deutschsprachiges Handbuch.
> Kleiner Tip:
> http://www.drkoenig.de/kanzlei/publik/aufs35.htm
Man sollte folgende Sachverhalte unterscheiden, die rechtlich wenig
miteinander zu tuen haben:
1. Verkauf von Software
2. Installation von Software gegen Entgelt
3. unentgeltliche Entwicklung und Verbreitung Software (Open Source)
Wer in Deutschland für die Produktion/Lieferung von Software Geld verlangt,
hat im Regelfall ein deutsch-sprachiges Handbuch vorzulegen.
Wer sich darauf beschränkt, Software gegen Entgelt zu installieren, ohne die
zu installierende Software zu liefern, braucht nur dann ein
deutsch-sprachiges Handbuch vorlegen, wenn er bei der Vertragsgestaltung
nicht aufgepaßt hat.
Wer Open Source Software entwickelt und zur allgemeinen unentgeltlichen
Benutzung frei gibt, ist im Regelfall nicht verpflichtet ein
deutsch-sprachiges Handbuch vorzulegen.
Diese Fallgruppe beschreibt die rechtliche Situation der Entwickler von
Skolelinux.
Der von dir zitierte Link befaßt sich nur mit der ersten Fallgruppe, d.h. mit
der Frage, wie die Rechtslage aussieht, wenn Software gegen Entgelt verkauft
wird. Die beiden anderen Fallgruppen werden nicht angesprochen.
Ich halte diese Klarstellung für wichtig.
Eine ganz andere Frage ist natürlich, dass ein deutsch-sprachiges Handbuch zur
Skolelinux dazu gehören sollte. Da gebe ich dir völlig recht. Aber eben nicht
aus juristischen Erwägungen heraus.
Gruß
Peter Voigt
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