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Re: [Gesetz gegen Verw. v. Hackertools] - Aus der Erfahrung!




Im Jahre 2001 oder 2002 wurde ich von der Staatsanwaltschaft Basel-Land vorgeladen. Mir wurde vorgeworfen Vorbereitungen zu treffen zwecks "Datenmanipulation, Einbruch
in fremde Computernetzwerke" etc.

Grund: ich habe im Jahre 2000 (oder war es noch 1999) in Deutschland das Hackers Black Book bestellt. Das Buch wurde an der Grenze beschlagnahmt da es den Source-Code
des I-Love-You Virus abgedruckt und (scheinbar) erklärt wurde.

Die Armen Polizisten die mich verhörten kannten sich mit EDV natürlich nicht aus (Ich war damals Solaris Admin und AS/400 Mensch) und musste so ziemlich jeden halbwegs gebräuchlichen Fachbegriff buchstabieren *g Ich habe auch mehrmals gefragt ob das ein blöder Scherz sei was dem grossen Polizisten mit Schnauzer überhaupt nicht gepasst hat.

Lange Rede kurzer Sinn: ich habe anschliessend mit dem Staatsanwalt persönlich telefoniert. Er erklärte mir es folgendermassen: Es gibt Probleme diesbezüglich und der Staat muss handeln. Er muss irgendwo anfangen. Das vermischt sich natürlich mit der Politik und es geht eben darum das man mal anfangen muss. EDV Fachpersonal muss keine Angst haben das sie da irgendwie verurteilt werden. Da ist der "Freispruch" von den Vorwürfen "vorprogrammiert". Es geht primär
beispielsweise um Schüler wo sich so Bücher besorgen. Das die Anzeige in
diesem Fall sinnlos sei leuchtete ihm ein (spätestens als ich ihm den Source-Code bzw den
Link aus einer Suchmaschine dazu per Email zugeschickt habe.

So, das mal als Beruhigungsmittel für die Panikmache :) Mit den "Hackertools" wird es genauso sein.

best greetings
M. Christen


PS: ich würde es auch nicht gerne sehen wenn mein Nachbar bei mir Portscans durchführen würde. Man fotografiert auch nicht als Hobby fremde Türen und Hauseingänge um zu gucken ob es auch
wirklich sicher ist . . .



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