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Re: 700 € für Lenny



Thomas Hochstein wrote:

>> 1. Debian ist OSS unter der GPL
> 
> Das glaube ich kaum.

Ich schon.
 
> "Debian" ist weniger Software als vielmehr eine Distribution, also
> eine Zusammenstellung von Software, die so modifiziert wird, daß
> lauffähige Programmpakete sich sich über ein Paketmanagementsystem
> installieren lassen, wobei Abhängigkeiten automatisch aufgelöst werden
> und die einzelnen Teile so weit wie möglich nahtlos ineinander
> greifen. Der ganz überwiegende Großteil der Debian-Pakete ist nicht
> von Debian-Entwicklern erstellt, sondern wird von ihnen "nur" als
> Paket bereitgestellt.

Richtig, allerdings sind die Teile die diesem überwiegenden Großteil 
nicht asngehören allesamt unter GPL freigegeben, und seit dem letzten 
Release steht diese Großteil den du meinst komplett unter freier Lizenz. 
Die Wortwahlt in Punkt 1 ist vielleicht nicht glücklich, die Aussage die 
damit getroffen werden sollte entspricht allerdings den Tatsachen.
 
>> 2. ... darf infolgedessen frei bezogen werden ...
> 
> Es geht vorliegend nicht um den Bezug, sondern um die damit verbundene
> (Weiter-)Verbreitung. Und die darf eben nur so "frei" erfolgen, wie
> die jeweilige Lizenz das erlaubt. Und die meisten Lizenzen erfordern
> bei der Weitergabe von Binärcode die Bereitstellung des Sourcecodes.

Was gewähleistet ist, da jedes Paket Informationen enthält, wo man die 
Sourcen beziehen kann. Da er nur Bereitgestellt (im Sinne von verfügbar 
sein) werden muss, und nicht mitgeliefert reicht das aus.

>> 4. ... bietet das Debian-Projekt auf der Site mehrere Wege selbst an,
>> u.a. auch den Weg über torrents.
> 
> Das ist für die Frage, ob das Debian-Projekt das auch *darf* (und ob
> das dann auch beliebige Dritte dürfen), aber nicht von Belang.

Richtig, wie du aber im nächsten Absatz selbst feststellst trifft das 
auf den Beschriebenen Fall nicht zu.
 
>> Wenn also eine windige Kanzlei meint, hier auf den Abmahn-Wahn
>> aufspringen zu wollen, bitte sehr.
> 
> Der entscheidende Punkt dürfte sein, daß (exklusive) Nutzungs- und
> Verbreitungsreichte eines niederländischen Unternehmens an Debian
> behauptet werden. Das ist höchst unwahrscheinlich.

Dafür müsste ihm Debian ja die Exklusivrechte übertragen haben, da 
Debian diese Rechte selbst von den Urhebern der Software aus denen 
Debian besteht (und zwar allen Teilen) übertragen bekommen haben müsste, 
und diese Projekte die Exklusivrechte aller ihrer Autoren übertragen 
bekommen haben müsste, kann man als erwiesen annehmen, das das nicht der 
Fall ist. Zumindest wenn nicht die Teile die von mir in verschiedene 
Projekte eingebracht worden sind entfernt wurden, da ich keinerlei 
Exklusivrechte vergeben habe, weder für Verbreitung noch für Verwertung.

> (Es ist aber durchaus möglich, daß - trotz aller darauf verwendeten
> Sorgfalt - Debian Softwarepakete enthält, die nicht so oder ggf. gar
> nicht verbreitet werden dürfen. Bspw. mag ein Softwareentwickler
> proprietären Code als sein Werk ausgegeben und dann unter die GPL oder
> eine vergleichbare Lizenz gestellt haben (oder, wahrscheinlicher, in
> seinen Code solchen Code aufgenommen habe). Da er dann gar keine
> Verbreitungsrechte an dem Code hat, kann er diese auch nicht via GPL
> an Dritte weitergeben. Die Verbreitung dieser Software durch ihn, aber
> auch durch Debian und jeden Dritten (auch wenn diese in gutem Glauben
> handeln) wäre dann eine Verletzung des Urheberrechts und damit
> natürlich auch abmahnfähig. --- Um diesen Fall geht es aber, soweit
> ersichtlich, nicht.)

Zumal bei einer Abmahnung oder einem Verfahren dargelegt werden würde, 
welche Teile das sind, sodass mit Sicherheit schon irgendwo etwas 
darüber zu lesen gewesen wäre, und diese Teile dann verschwinden oder 
angepasst werden würden.

>> Da hier weder eine illegale
>> Erlangung, noch eine Urheberrechtsverletzung, geschweige denn ein
>> Straftat vorliegt,
> 
> Diese Zusammenstellung erscheint mir wenig nachvollziehbar.
> 
> Ob eine Straftat vorliegt ist für die hier allein im Raum stehende
> Frage, ob ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht,
> vollkommen irrelevant.

Falsch. Da diese Abmahnungen an Internetnutzer verschickt werden, und 
die Herausgabe der zugehörigen  Addressen nur über die zuständigen 
Staatsanwaltschaften genehmigt werden kann, muss zumindest eine 
Starfanzeige gestellt werden, die ohne Straftat nicht möglich ist. Das 
muss nicht bedauten, das die Straftat wirklich vorliegt, aber sie muss 
anzunehmen sein.

> Weder ist strafbares Handeln erforderlich noch

Für das verhandensein einer anzunehmenden Straftat muss strafbares 
Handeln ebenfalls anzunehmen sein. Die Annahme wird nämlich erst vor 
Gericht erwiesen.

> Das ist der entscheidende Punkt: Ohne zu wissen, was überhaupt geltend
> gemacht wird, läßt sich schlicht nicht beurteilen, ob der geltend
> gemacht Anspruch zu Recht besteht.
>
> Zunächst bedürfte es also einer Kenntnis der Faktenlage, danach dann
> einer rechtlichen Beurteilung (die allerdings sinnvollerweise eher
> nicht auf dem Niveau von "Debian ist freie Software" stattfinden
> sollte ;)).

Full ACK
 
>> Tatsache ist aber auch, das der "Strohmann" der eigentliche ist, der
>> eine Straftat begeht,... denn ER seeded anfänglich.
> 
> Kaum anzunehmen, denn eine Kanzlei - und auch ein solches Unternehmen,
> das Ermittlungsdienstleistungen anbietet - wird ja nicht ohne Auftrag
> tätig. Und der Auftraggeber wird regelmäßig der Rechteinhaber sein,
> der dem Betreffenden ("Strohmann") dann das entsprechende
> Verbreitungsrecht gewähren wird.

Wenn ich dann diese Daten von dieser berechtigten Stelle beziehen, kann 
mir also erstmal keiner was. Woher weiß er dann das irgendjemand von mir 
diese Daten bezieht (denn darum geht es ja). Das ganze läuft genau 
andersrum, dieses Unternehmen sucht sich nur die Beschreibungen des 
Contents und versucht dann diese Daten von den Nutzern zu beziehen.

>> Das die Deppen nun
>> eine OSS dafür genommen haben, zeigt doch ihre totale Sachfremdheit.
> 
> Ich habe den Eindruck, daß Dir die zugrundeliegenen Abläufe nicht ganz
> klar sind. Die wirklich interessante Frage wäre vielmehr, warum "Media
> Art Holland b.v" behauptet, (exklusive) Nutzungs- und
> Verbreitungsrechte an "Debian 5" zu haben und diese behaupteten Rechte
> auf diesem Wege geltend zu machen versucht.

Und das ganze auch noch ohne darzulegen wie sie zu der Annahme Rechte zu 
haben kommt. Ich unterstelle einfach mal, das an diversen Stellen 
nachzulesen wäre, wenn es anders wäre.

-- 
MfG usw.

Werner Mahr


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