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Re: windows passwort aenderung von debian lenny aus???



Björn Meier schrieb:
> Also wenn etwas auf § 202c fällt dann wohl orphcrack. Das sogar recht
> deutlich. Immerhin IST es ein Programm das nur dem Zweck dient, sich
> Kennwörter an zueignen in dessen besitzt man nicht ist (logisch, sonst
> bräuchte ich orphcrack nicht). 
> Wie gesagt, für mich ist orphcrack ein Parade-Beispiel eines Programms
> auf das § 202c zutrifft.
>
> Wenn ich etwas übersehen habe, wäre ich für einen Hinweis dankbar.
>
> Gruß,
> Björn
>
>
>   
hi!

so ganz richtig liegst du da nicht, weil:

- ophcrack ist kein programm sondern eine distribution
- ophcrack hat alle erforderlichen features zum betreiben eines rechners
- ophcrack ist eine live-cd mit der möglichkeit zur festinstallation
- nimm einen leeren rechner und instlliere es, wieso macht man sich dann
strafbar?

nur weil die "möglichkeit" besteht damit an passwörter heranzukommen auf
anderen rechnern? gut, die möglichkeit habe ich mit allen
linux-distris... die frage ist nur auf welchem wege. übers netz? bin ich
berechtigt diese daten anzuschauen und zu sichern? habe ich direkten
zugang zum zielrechner? bin ich berechtigt zu diesem zugang? ist er
notwendig (aus welchen gründen auch immer, kann sich ja auch um
privatpersonen an eigenen rechner handeln). ophcrack vereinfacht das
ganze, mehr aber auch nicht. und wenn es mal hart auf hart kommt und
ophcrack nötig ist, z. bsp. wenn es die letzte möglichkeit ist um an die
daten heranzukommen, für die man sonst auch verantwortlich ist, wo liegt
das problem? es gibt einige szenarien wo man zu bestimmten mitteln
greifen muss, und das ist nicht strafbar... ich kenne kein gesetz was
diese möglichkeit verbietet.

grüße, steve


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