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[OT] Datenspeicherung und EURO-PRO



Halli hallo Jan,

heute (am 09.12.2007 um 11:37 Uhr) schriebst du:

> Jan Hofmann schrieb:
>> Hallo Liste,
>>
>> Ich bekam heute einen Brief der Firma EURO-PRO aus Grävenwiesenbach mit 
>> folgendem Wortlaut:
>> ---------------------------------------------------------------------------
>> Benachrichtigung über Datenspeicherung
>>  Unser Zeichen A######## (bei evtl. Rückfragen unbedingt angeben)
>>  
>>  Sehr geehrter Empfänger,
>>  genäß $33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz setzen wir sie hiermit davon
>>  in Kenntnis, dass wir zu ihrer Person
>>  gespeicherte Daten erstmals übermittelt haben.
>>  
>>  Lesen sie hierzu bitte zunächst die Erläuterungen und Hinweise am
>>  Ende dieses Schreibens. (habe ich als Antwort auf diesen Thread
>>  geschrieben Anm. d. Authors)
>>  
>>  Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird zu den gespeicherten Daten
>>  ausnahmslos auf Ihre schriftliche Anfrage von uns Auskunft nur auf
>>  dem Postweg erteilt.
>>  
>>  Um Ihnen richtige und vollständige Auskunft zu Ihren bei uns
>>  gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen zu können, benötigen
>>  wir Ihre Angaben zu
>>  
>>  -Name (evtl. Geburtsname)
>>  -Vorname
>>  -Aktuelle Anschrift (mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
>>  
>>  Mit freundlichen Grüßen
>>  EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH
>>
>> Erläuterungen und Hinweise über Datenspeicherung
>>  
>>  Die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH (kurz:EURO-PRO) ist
>>  ein Unternehmen, das im Sinne von §27 Abs. 1 Nr. 1
>>  Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unter Einsatz von
>>  Datenverarbeitungsanlagen personenbezogene Daten verarbeitet und
>>  nutzt.
>>  
>>  Geschäftszweck ist die Übermittlung der aktuellen Wohnanschrift von
>>  Verbrauchern an Einzelhandels-, Versandhandels-, Versicherungs-,
>>  Telekommunikations-, Dienstleistungs- und sonstigen Unternehmen.
>>  
>>  Die gespeicherten Daten beschränken sich auf Namen und Anschrift und
>>  beziehen sich auf Eintragungen in öffentlichen Verzeichnissen wie z.
>>  B. Einwohnermelderegistern.
>>  
>>  Das geschäftsmäßige Erheben und Speichern personenbezogener Daten zum
>>  Zwecke der Übermittlung ist gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG zulässig,
>>  wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein
>>  schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung oder
>>  Speicherung hat oder die Daten gemäß §29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG aus
>>  allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können, es sei denn,
>>  dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen offensichtlich
>>  überwiegt.
>>  
>>  Gemäß §34 BDSG kann jeder Betroffene von der EURO-PRO Auskunft
>>  darüber verlangen, welche Daten über ihngespeichert sind. Ein
>>  Anspruch auf Auskunft über Herkunft und Empfänger der Daten besteht
>>  gemäß §34 Abs. 1 Satz 3 BDSG nur, sofern nicht das Interesse an der
>>  Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt.
>>  
>>  Geschäftsführer
>>  Ralf Niederhäuser
>>  
>>  HRB 8638
>>  Bad Homburg
>> ---------------------------------------------------------------------------------------
>>
>> Habe bislang über das Internet herausgefunden das diese Firma mit Adressen 
>> handelt bzw. diese überprüft im Auftrag von Firmen bei denen man noch 
>> Schulden hat oder ähnliches...
>>
>> Ich habe auch wissentlich nirgens zur Weitergabe meiner Daten zugestimmt!
>>
>> Hat jemand von euch einen ähnlichen Brief bekommen? Was soll ich tun? Bin für 
>> Hinweise Dankbar!
>>
>> Gruß, Jan
>>   

> Hallo Namensvetter,

> ich halte das für Dummenfang. Wieso will die Firma vollständigen Namen,
> Adresse etc. von Dir wissen, wenn das Schreiben postalisch zugestellt
> worden ist? Dann haben sie selbige Informationen logischerweise.
> Ich denke mal, die wollen überprüfen, ob die Anschrift noch stimmt.
> Reagiert der Empfänger, haben die eine Bestätigung und die (bzw. die
> aktualisierten Daten) können sie wieder verkaufen. Pure Abzocke also.

> Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder nicht reagieren oder antworten und
> a) die Löschung der Daten verlangen b) erfragen, wie die Firma an die
> Daten gekommen ist. Eventuell kann man da mit rechtlichen Schritten drohen.
> Die zitierten Gesetze sollte man sich vielleicht mal zu Gemüt führen,
> schreiben können die ja viel (siehe letzter Absatz vom Brief). Außerdem
> gilt so was nur, denke ich, wenn man irgendwo irgendwann mal der
> Weitergabe der Daten zugestimmt hat (Gewinnspiel etc.). Dann hat man
> sicherlich schlechte Karten.

> Ich finde es eine Frechheit, das man noch nicht mal erfährt, an /wen/
> die Daten übermittelt wurden. Vielleicht ist die GEZ auch darunter? Mich
> würde auch mal interessieren, ob "Einwohnermelderegister" tatsächlich
> öffentliche Verzeichnisse sind. Meines Erachtens nicht, da sie
> eigentlich nur für die kommunalen Behörden da sind. Es wäre mir neu,
> wenn jeder dort hingehen und Daten abfragen könnte.

Die müssen nicht unbedingt das Einwohnermeldearegister benutzen.
Ich hab das ganze mal vor einiger Zeit aufgedröselt:
http://nerdblog.de/index.php?s=gez+daten

> Schönen Sonntag noch,
> Jan Kappler

-- 
Bye Bye,
Christoph

Ein Spruch von einem unbekannten Verfasser:
Ja, ich bin ein Träumer, denn Träumer sehen den Sonnenaufgang, bevor die
Welt erwacht.




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