[OT] Datenspeicherung und EURO-PRO
Hallo Liste,
Ich bekam heute einen Brief der Firma EURO-PRO aus Grävenwiesenbach mit
folgendem Wortlaut:
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Benachrichtigung über Datenspeicherung
Unser Zeichen A######## (bei evtl. Rückfragen unbedingt angeben)
Sehr geehrter Empfänger,
genäß $33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz setzen wir sie hiermit davon
in Kenntnis, dass wir zu ihrer Person
gespeicherte Daten erstmals übermittelt haben.
Lesen sie hierzu bitte zunächst die Erläuterungen und Hinweise am
Ende dieses Schreibens. (habe ich als Antwort auf diesen Thread
geschrieben Anm. d. Authors)
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird zu den gespeicherten Daten
ausnahmslos auf Ihre schriftliche Anfrage von uns Auskunft nur auf
dem Postweg erteilt.
Um Ihnen richtige und vollständige Auskunft zu Ihren bei uns
gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen zu können, benötigen
wir Ihre Angaben zu
-Name (evtl. Geburtsname)
-Vorname
-Aktuelle Anschrift (mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
Mit freundlichen Grüßen
EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH
Erläuterungen und Hinweise über Datenspeicherung
Die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH (kurz:EURO-PRO) ist
ein Unternehmen, das im Sinne von §27 Abs. 1 Nr. 1
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unter Einsatz von
Datenverarbeitungsanlagen personenbezogene Daten verarbeitet und
nutzt.
Geschäftszweck ist die Übermittlung der aktuellen Wohnanschrift von
Verbrauchern an Einzelhandels-, Versandhandels-, Versicherungs-,
Telekommunikations-, Dienstleistungs- und sonstigen Unternehmen.
Die gespeicherten Daten beschränken sich auf Namen und Anschrift und
beziehen sich auf Eintragungen in öffentlichen Verzeichnissen wie z.
B. Einwohnermelderegistern.
Das geschäftsmäßige Erheben und Speichern personenbezogener Daten zum
Zwecke der Übermittlung ist gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG zulässig,
wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein
schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung oder
Speicherung hat oder die Daten gemäß §29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG aus
allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können, es sei denn,
dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen offensichtlich
überwiegt.
Gemäß §34 BDSG kann jeder Betroffene von der EURO-PRO Auskunft
darüber verlangen, welche Daten über ihngespeichert sind. Ein
Anspruch auf Auskunft über Herkunft und Empfänger der Daten besteht
gemäß §34 Abs. 1 Satz 3 BDSG nur, sofern nicht das Interesse an der
Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt.
Geschäftsführer
Ralf Niederhäuser
HRB 8638
Bad Homburg
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Habe bislang über das Internet herausgefunden das diese Firma mit Adressen
handelt bzw. diese überprüft im Auftrag von Firmen bei denen man noch
Schulden hat oder ähnliches...
Ich habe auch wissentlich nirgens zur Weitergabe meiner Daten zugestimmt!
Hat jemand von euch einen ähnlichen Brief bekommen? Was soll ich tun? Bin für
Hinweise Dankbar!
Gruß, Jan
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