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[OT] Datenspeicherung und EURO-PRO



Hallo Liste,

Ich bekam heute einen Brief der Firma EURO-PRO aus Grävenwiesenbach mit 
folgendem Wortlaut:
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Benachrichtigung über Datenspeicherung
 Unser Zeichen A######## (bei evtl. Rückfragen unbedingt angeben)
 
 Sehr geehrter Empfänger,
 genäß $33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz setzen wir sie hiermit davon
 in Kenntnis, dass wir zu ihrer Person
 gespeicherte Daten erstmals übermittelt haben.
 
 Lesen sie hierzu bitte zunächst die Erläuterungen und Hinweise am
 Ende dieses Schreibens. (habe ich als Antwort auf diesen Thread
 geschrieben Anm. d. Authors)
 
 Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird zu den gespeicherten Daten
 ausnahmslos auf Ihre schriftliche Anfrage von uns Auskunft nur auf
 dem Postweg erteilt.
 
 Um Ihnen richtige und vollständige Auskunft zu Ihren bei uns
 gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen zu können, benötigen
 wir Ihre Angaben zu
 
 -Name (evtl. Geburtsname)
 -Vorname
 -Aktuelle Anschrift (mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
 
 Mit freundlichen Grüßen
 EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH

Erläuterungen und Hinweise über Datenspeicherung
 
 Die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH (kurz:EURO-PRO) ist
 ein Unternehmen, das im Sinne von §27 Abs. 1 Nr. 1
 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unter Einsatz von
 Datenverarbeitungsanlagen personenbezogene Daten verarbeitet und
 nutzt.
 
 Geschäftszweck ist die Übermittlung der aktuellen Wohnanschrift von
 Verbrauchern an Einzelhandels-, Versandhandels-, Versicherungs-,
 Telekommunikations-, Dienstleistungs- und sonstigen Unternehmen.
 
 Die gespeicherten Daten beschränken sich auf Namen und Anschrift und
 beziehen sich auf Eintragungen in öffentlichen Verzeichnissen wie z.
 B. Einwohnermelderegistern.
 
 Das geschäftsmäßige Erheben und Speichern personenbezogener Daten zum
 Zwecke der Übermittlung ist gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG zulässig,
 wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein
 schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung oder
 Speicherung hat oder die Daten gemäß §29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG aus
 allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können, es sei denn,
 dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen offensichtlich
 überwiegt.
 
 Gemäß §34 BDSG kann jeder Betroffene von der EURO-PRO Auskunft
 darüber verlangen, welche Daten über ihngespeichert sind. Ein
 Anspruch auf Auskunft über Herkunft und Empfänger der Daten besteht
 gemäß §34 Abs. 1 Satz 3 BDSG nur, sofern nicht das Interesse an der
 Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt.
 
 Geschäftsführer
 Ralf Niederhäuser
 
 HRB 8638
 Bad Homburg
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Habe bislang über das Internet herausgefunden das diese Firma mit Adressen 
handelt bzw. diese überprüft im Auftrag von Firmen bei denen man noch 
Schulden hat oder ähnliches...

Ich habe auch wissentlich nirgens zur Weitergabe meiner Daten zugestimmt!

Hat jemand von euch einen ähnlichen Brief bekommen? Was soll ich tun? Bin für 
Hinweise Dankbar!

Gruß, Jan



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