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Re: Lebt cdrkit?



Am Donnerstag 11 Oktober 2007 schrieb Joerg Schilling:
> Fakt ist, daß auch Du es nicht geschafft hast auf Basis von Fakten
> einen Beleg für die Behauptung zu erbringen, es gäbe Lizenzprobleme
> mit mkiksofs.

Den wird es in Deinen Augen vermutlich auch nie geben. Wahrscheinlich 
nicht einmal dann, wenn es eine entsprechende höchstrichterliche 
Entscheidung gibt.

> Die GPLv2 ist nunmal eine eindeutig asymmetrische Lizenz, die _nicht_
> auf Basis des "Linkens", sondern auf Basis des Begriffs des
> "abgeleiteten Werkes" geschrieben wurde.

ACK.

> Ein "abgeleitetes Werk" von GPL Code entsteht aber nur dadurch, daß
> neuer Code entwicklungsgeschichtlich und inhaltlich auf GPL Code
> aufbaut.

Wo Du das immer herliest wüsste ich gerne...

Paragraph 0 der GPLv2:
This License applies to any program or other work which contains a 
notice placed by the copyright holder saying it may be distributed 
under the terms of this General Public License. The "Program", below, 
refers to any such program or work, and a "work based on the Program" 
means either the Program or any derivative work under copyright law: 
that is to say, a work containing the Program or a portion of it, 
either verbatim or with modifications and/or translated into another 
language.

Die Aussage ist eigentlich klar. Ei abgeleitetes Werk ist ein Werk, das 
das unter GPL stehende Programm enthält. Dabei ist eine Historie o.ä. 
völlig irrelevant. Die Frage ist also schlicht und ergreifend, ob ein 
mkisofs(GPL) binary, das gegen libscg(CDDL) gelinkt ist ein Werk ist, 
das sowohl aus mkisofs (klar) als auch libscg (strittig?) besteht, oder 
nicht.

> Genau das passiert aber definitiv _nicht_ bei mkisofs. Bei mkisofs ist
> sämtlicher beteiligte "nicht GPL Code" komplett unabhängig von und
> nichteinmal "für" mkisofs (sondern für andere Zwecke oder komplett
> universal) entwickelt worden.

Das ist egal. Wenn es ein Werk gibt, das beides enthält, darf das Werk 
nicht von Dritten verteilt werden (es sei denn das ist ausdrücklich 
erlaubt [1]).

> Bitte langweile mich also in Zukunft nicht mehr mit
> Speudoerklärungen, die keine weitere Aussage als "Linken == Böse"
> enthalten. Wenn es Dir nicht gelingt eine Aussage auf Basis des
> Originaltextes der GPL zu machen, dann halte Dich einfach zurück.

Tatsächlich ist aber das Linken hier der Knackpunkt. Wenn das Linken zu 
einem "Abgeleiteten Werk" führt, dann greift Paragraph 2 der GPL:

[...]
    b) You must cause any work that you distribute or publish, that in 
whole or in part contains or is derived from the Program or any part 
thereof, to be licensed as a whole at no charge to all third parties 
under the terms of this License. 
[...]
These requirements apply to the modified work as a whole. If 
identifiable sections of that work are not derived from the Program, 
and can be reasonably considered independent and separate works in 
themselves, then this License, and its terms, do not apply to those 
sections when you distribute them as separate works. But when you 
distribute the same sections as part of a whole which is a work based 
on the Program, the distribution of the whole must be on the terms of 
this License, whose permissions for other licensees extend to the 
entire whole, and thus to each and every part regardless of who wrote 
it.
[...]

Die Situation stellt sich also so dar, dass die libscg also in jedem 
Fall weiter unter der CDDL verteilt werden kann. Wenn sie allerdings 
durch linken mit mkisofs bereits ein abgeleitetes Werk bildet (was die 
FSF so sieht [1] und zumindest einige Personen bei Debian wohl auch), 
dann muss dieses Werk nach GPL §2 als ganzes unter die GPL und damit 
auch die libscg als Teil des ganzen.

Beim Verteilen muss dann nach Paragraph 3 der GPL:
[...]
a)  Accompany it with the complete corresponding machine-readable source 
code, which must be distributed under the terms of Sections 1 and 2 
above on a medium customarily used for software interchange;[...]

Auch der Source des Programms unter GPL verteilt werden. Das ist aber 
nach CDDL §3.1 nicht erlaubt:
 3.1. Availability of Source Code.
Any Covered Software that You distribute or otherwise make available in 
Executable form must also be made available in Source Code form and 
that Source Code form must be distributed only under the terms of this 
License.[...]

Damit ist eine Verteilung unmöglich.

All das war freilich unter der Annahme, dass das Linken mit der libscg 
schon ein "abgeleitetes Werk" erzeugt. Wenn dem nicht so ist, besteht 
zumindest aus meiner Sicht kein Problem (aber wie oben schon gesagt, 
die FSF und andere sind der Meinung, das tatsächlich ein "abgeleitetes 
Werk" entsteht).

> Wenn jemand meine Behauptungen anzweifelt ist er daher aufgerufen zu
> beweisen, daß es sich bei dem "nicht GPL Code" um ein "abgeleitetes
> Werk" von mkisofs handelt! Das wäre aber genauso absurd als würde
> jemand behaupten, Schiller hätte etwas geschrieben das auf den Werken
> von Heinrich Heine aufbaut.

Das Problem ist in keinem Fall, dass die libscg ein "abgeleitetes Werk" 
wäre. Vielmehr ist die Frage, ob ein binary, das gegen die libscg 
gelinkt ist ein "abgeleitetes Werk" ist.

> Eine weitere unhaltbare Behauptung von Bloch & Co. ist daß Debian
> wegen der Verteilung von "mkisofs Binaries" wegen "Nichteinhaltung
> der GPL" verklagt werden könnte.

Je nach Auslegung des Linkens s.o.

> Wie ich gerade erklärt habe wird bei einem unmodifizierten Sourcecode
> die GPL eingehalten,

Für den Source ja. Beim Verteilen von Binaries sieht das evtl. anders 
aus (s.o.)

> wenn also Debian nicht _selbst_ eine GPL-Verletzung begeht besteht
> keine "Gefahr" für Debian.

Klar, bauen tut Debian das Binary.

> Selbst _wenn_ jemand eine Erklärung für ein Lizenzproblem erbringen
> könnte (ich warte seit mehr als 2 Jahren vergeblich darauf) besteht
> keine Gefahr, denn ich habe schriftlich erkärt das die von mir
> gewählte Kombination zulässig ist.

Leider hilft es mir auch nicht, wenn ich schriftlich erkläre, das die 
von mir gewählte Geschwindigkeit im Straßenverkehr zulässig ist.
Viel einfacher wäre es hier eine entsprechende Ausnahme (siehe [1]) für 
mkisofs vorzunehmen bzw. libscg (und vielleicht noch mehr) unter GPL zu 
stellen.

> Interessantetweise sagt Bloch nicht _wer_ da klagen sollte........
> Wenn jemand meint jemand außer mir könne das tun, dann möchte ich
> einen juristisch einwandfreien Beweis für diese Behauptung sehen.

Muss immer eine Strafe drohen, damit man sich an gültige Regeln hält?

> Ich weis zwar, daß Du diese Erklärung wieder nicht lesen wirst, aber
> vielleicht hilft sie ja ein paar anderen Leuten die Hintergründe zu
> verstehen.

Nun ich habe sie gelesen und für alle die, die noch eine andere Meinung 
interessiert ein paar nützliche Informationen dazugepackt.

> Solange Du nicht der GPL FAQ der FSF vertraust.....

Nun die GPL ist von der FSF verfasst. Es gibt nicht den geringsten 
Grund, warum Du besser über die GPL Bescheid wissen solltest als die 
FSF.

> die ist nämlich offensichtlich falsch weil sie ausschließlich auf dem
> Begriff "linken" aufbaut!

Das stimmt erstmal schon nicht für die gesamte FAQ. Und dann muss man 
festlegen, was das nun ist, über das man da spricht. Das es da, wie 
leider viel zu oft bei juristischen Text, mehr Spielraum gibt, als 
denen, die es nachher verstehen müssen lieb sein kann, zeigt zumindest 
diese nicht enden wollende Diskussion.
Das Du Dir aber anmaßt hier die besseren Informationen zu haben zeugt 
nicht gerade von einer dialogbereiten Einstellung.

So das wars jetzt erstmal wieder. Ich hoffe ich kann mich wieder ne 
weile raushalten... es hilft ja doch nichts.

Gruß Chris

[1] Siehe auch FAQ zur GPL:
http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#FSWithNFLibs

-- 
A: because it distrupts the normal process of thought
Q: why is top posting frowned upon



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