Dirk Neumann schrieb: > Kann nicht oder darf nicht? Schon mal was von Folter gehört? Wird hier > in Deutschland nicht praktiziert, aber man kann den Verdächtigen > ja vorher in ein Land bringen, wo Foltern richtig legal ist. Wer weiß ob die nicht praktiziert wird? ;-) Davon abgesehen gibt es Beugehaft, die für sowas aber eigentlich nicht anwendbar ist und natürlich die U-Haft. Gerade letzere dürfte beim Verdacht von Bilderung terroristischer Vereinigungen leicht zu erreichen sein. Der durchschnittliche Nicht-Schwerstkriminelle wird im Rahmen einer solchen Haft sicherlich schnell mürbe werden. Schätze ich mal. Patrick
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