On Saturday 15 September 2007 14:16, Patrick Schoenfeld wrote: > Dirk Neumann schrieb: > > Kann nicht oder darf nicht? Schon mal was von Folter gehört? Wird hier > > in Deutschland nicht praktiziert, aber man kann den Verdächtigen > > ja vorher in ein Land bringen, wo Foltern richtig legal ist. > > Wer weiß ob die nicht praktiziert wird? ;-) > Davon abgesehen gibt es Beugehaft, die für sowas aber eigentlich nicht > anwendbar ist und natürlich die U-Haft. Gerade letzere dürfte beim > Verdacht von Bilderung terroristischer Vereinigungen leicht zu erreichen > sein. Der durchschnittliche Nicht-Schwerstkriminelle wird im Rahmen > einer solchen Haft sicherlich schnell mürbe werden. Schätze ich mal. 23C3, Vortrag: "Sie haben das Recht zu schweigen": http://events.ccc.de/congress/2006/Fahrplan/events/1346.en.html und das dazugehörige Vortragsvideo per Bittorrent: http://tracker.arglkargh.de:4223/file?info_hash=%20K%EC%CF%18X%8B%A8%21%C5o%2C%86%0Cc%0CrF%DBg Sollte zur Klärung beitragen. Geht zwar hauptsächlich um Hausdurchsuchungen aber die Frage ob denn Passphrasen rausgegeben werden müssen und welche Haftmassnahmen wie lange gerechtfertigt sind wird auch beantwortet. Jedenfalls äusserst interessant und sehr informativ. Wer seine Rechte nicht kennt, hat keine. Martin
Attachment:
pgpdvfunzb2vb.pgp
Description: PGP signature