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Re: Sogenannte Hackertools demnaechst verboten



Hallo,

Alexander Schestag schrieb:
> Hi,
> 
> Andreas Putzo wrote:
>> Nachdem bereits die Beschaffung von "Hacker Tools" strafbar ist,
>> könnte dich ein installiertes nmap oder nessus schon der
>> Strafverfolgung aussetzen. 
> 
> 202c StGb ist ein Antragsdelikt. Da müßte dich schon jemand anzeigen.
> Ich will diesen hirnrissigen Paragraphen damit nicht verteidigen, aber
> wenn dich niemand anzeigt, wird auch kein Staatsanwalt aktiv.

Mit so einer Aussage wäre ich sehr sehr vorsichtig. solange nicht der
endgültige vollständige Gesetztestext veröffentlicht ist.

1. Dies muss ausdrücklich erwähnt sein.
2. Dies hindert die Staatsanwaltschaft nicht daran, doch wegen
öffentlichen Interesse zu ermitteln.
3. Bei einem abstrakten Gefährdungsdelikt wäre eine Antragspflicht sinnfrei.

> 
>> $ apt-get install nmap
>> Leben Sie in Deutschland (y/N)?
>> Y
>> Sie sind im Begriff, eine Straftat zu begehen. Wollen Sie fortsetzen
>> (y/N)?
> 
> So einfach wird das nicht gehen, denn grade bei nmap kann man
> nachweisen, daß das auch für normale Administrationszwecke gebraucht
> wird. Richtig kritisch wird es nur bei Tools aus der "Szene", die
> explizit zum Begehen von Straftaten hergestellt wurden. Hier hätte man
> den Paragraphen m. E. dahingehend ergänzen müssen, daß das Beschaffen
> und Verwenden zum Begehen einer Straftat strafbar ist. So wären Admins
> aus dem Schneider.

Das werden in ersten Linie erstmal die Amtsrichter entscheiden.

Gruß

Mechtilde


-- 
Dipl. Ing. Mechtilde Stehmann
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